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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) wird die Umwandlung der Anteile an der genossenschaftlich organisierten Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser (GDEKK) in eine GmbH behandelt. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist es hierzu erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit einer Weisung zu versehen.
Das SKL ist schon seit langer Zeit Mitglied in der GDEKK, um beim Einkauf von Verbrauchsgütern von den Einkaufsvorteilen zu profitieren und über deren Ausschreibungen die Vorschriften des Vergaberechts zu erfüllen.
Die GDEKK möchte aus wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Gründen und Zielen für ihre Mitglieder mit der AGKAMED GmbH fusionieren. Hierzu ist eine Umwandlung der Gesellschaft von einer Genossenschaft in eine GmbH erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 07.11.2018 über die Umwandlung der Anteile und die Fusion mit der AGKAMED GmbH beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der Umwandlung der Anteile an der GDEKK und der Fusion mit der AGKAMED GmbH zuzustimmen.
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