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Sachverhalt: Der Personalrat bittet mit Schreiben vom 04.11.03, das Städt. Klinikum einschließlich Anna-Vogeley-Seniorenzentrum (nachstehend Klinikum genannt) zu einer selbständigen Dienststelle zu erklären. Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) sind Nebenstellen oder sonstige Teile einer Dienststelle von der obersten Dienstbehörde zu selbständigen Dienststellen zu erklären, wenn deren Leitung zu selbständigen Maßnahmen nach Maßgabe der §§ 65, 66, 67 und 75 befugt ist und die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies beschließt. Unter
einer Nebenstelle versteht das Gesetz eine von der Hauptdienststelle (Stadt
Lüneburg) räumlich getrennte und ihr gegenüber organisatorisch weitgehend
verselbständigte Einheit, die aber der Hauptdienststelle angegliedert und von
ihr abhängig ist, jedoch einen eigenen, meist örtlich oder sachlich
abgegrenzten Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich hat. Der Begriff der Nebenstelle
trifft auf das Klinikum zu. Das
Klinikum trifft selbständig Personalentscheidungen und regelt selbständig
soziale, organisatorische sowie sonstige innerdienstliche Angelegenheiten. Auch
Entscheidungen über Maßnahmen, die nicht der Mitbestimmung unterliegen, bei
denen aber das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen ist, trifft das
Klinikum selbständig in eigener Zuständigkeit. Somit ist auch die Voraussetzung
der Leitungsbefugnis erfüllt. Die
nach dem NPersVG wahlberechtigten Beschäftigten des Klinikums haben sich am
27./28.10.03 in geheimer Wahl mit 740 von 759 Stimmen bei 1356
Wahlberechtigten, also mit 54,57%, für einen eigenen örtlichen Personalrat
ausgesprochen. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Klinikum zu einer
Nebenstelle im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 NPersVG zu erklären. Auf
Grundlage von Durchschnittswerten wurden die Personalkosten für die Mitglieder
des Personalrats ermittelt: 1.
Bisherige Kosten -
Jährliche Gesamtkosten für 5 freigestellte Mitglieder ca. 225.000,-
€ -
Jährliche Vergütungsanteile für die Teilnahme an den Sitzungen des Personalrats für die 10 nicht
freigestellten Mitglieder ca.
18.500,- € -
Bisherige Gesamtkosten für den Personalrat ca. 243.500,-
€ 2.
Mehrkosten nach Bildung von 2 örtlichen Personalräten -
jährliche Kosten für die 6. Freistellung ca.
45.000,- € -
jährliche Vergütungsanteile für die Teilnahme an den Sitzungen des Personalrats für 10 weitere nicht
freigestellte Mitglieder ca. 18.500,- € Vergütungsanteile für die Teilnahme von 14
nicht freigestellten Mitgliedern an 8 Sitzungen des
Gesamtpersonalrats im Jahr 2004- ca.
4.150,- € -
Mehrkosten gesamt ca. 67.650,- € Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)
für
die Umsetzung der Maßnahmen: Ab Beginn der nächsten Wahlperiode besteht ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für insgesamt 6 (bisher 5)
Personalratsmitglieder. Mit dem neu ge-gewählten Personalrat sind die
tatsächlichen Frei-stellungen zu verhandeln c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Das
Städt. Klinikum einschließlich Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zur
selbständigen Dienststelle erklärt. Die Erklärung wird erstmals zur nächsten
Wahl des Personalrats wirksam. |
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