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Vorlage - VO/8068/18  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben für den Neubau einer Lichtsignalanlage im Ochtmisser Kirchsteig Höhe neue Kita Ochtmissen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hesebeck, Uta
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Ortsteil Ochtmissen entsteht im Ochtmisser Kirchsteig eine neue Kindertagesstätte.

Da es auf dem Abschnitt des Ochtmisser Kirchsteigs auf Höhe der neuen Kindertagesstätte keine gesicherte Querungsmöglichkeit gibt, wurde seitens der Verwaltung zunächst der Bau einer Querungshilfe in Betracht gezogen. Die Detailplanung hat dann allerdings ergeben, dass die vorhandene Fahrbahnbreite für den Bau einer Querungshilfe nicht ausreichend ist. Als Alternative soll auf Höhe der neuen Kindertagesstätte jetzt der Neubau einer Fußgängerampel erfolgen.

 

Die Fertigstellung der Kindertagesstätte am Ochtmisser Kirchsteig ist zum 01.12.2018 geplant, die Inbetriebnahme soll im Januar erfolgen. Um die Sicherheit der Fußgänger von Beginn an zu gewährleisten, soll der Neubau der Lichtsignalanlage bis spätestens zum 02.01.2019 erfolgt sein. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 60.000 Euro.

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2018 nicht veranschlagt.

Die Verwaltung hält die Errichtung einer Fußgängerampel aus sicherheitsrelevanten Gründen für zwingend erforderlich.

 

Um den Neubau der Fußgängerampel bis zum 02.01.2019 zu realisieren, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich. Diese können aus dem Investitionsbudget innerhalb des Bereiches 72 Straßen- und Ingenieurbau zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei der Maßnahme zum Neubau der DB Brücke Bleckeder Landstraße kommt es zu Verzögerungen im geplanten Bauablauf. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wurde in der
Finanzplanung um ein Jahr nach hinten verschoben. Aus den im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Mitteln können die benötigten 60.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:55 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:60.000 Euro

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja, innerhalb des Budgets 72000INV

Teilhaushalt / Kostenstelle:72000 INV / 72120

Produkt / Kostenträger:541001 / 54100107

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel in Höhe von 60.000 Euro für den Neubau einer Fußgängerampel am Ochtmisser Kirchsteig auf Höhe der neuen Kindertagesstätte wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt aus der INV 01-541-078 DB Brücken Bleckeder Landstraße, da durch Verzögerungen im geplanten Bauablauf im Haushaltsjahr 2018 diese Mittel nicht benötigt werden.