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Vorlage - VO/0833/03  

 
 
Betreff: Dritte Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg
über die Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Barufe
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
09.12.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

In den Beratungen zur Haushaltskonsolidierung 2004 ist die Erhöhung der Hundesteuersätze ab 01.01.2004 berücksichtigt worden. Die Anhebung des vorgeschlagenen neuen Steuersatzes für einen ersten Hund auf 84,00 €/Jahr macht rd. 17% aus; der Steuersatz für einen zweiten Hund wird (wie bisher) um die Hälfte höher sein als der Steuersatz für den ersten Hund; sinngemäß gleiches gilt für jeden weiteren Hund eines Hundeshalters.

 

Als Folge aus der Beratung zur Haushaltskonsolidierung 2004 sind die zu ändernden Hebesätze jetzt durch eine 3. Änderung der Hundesteuersatzung formal zu beschließen.


 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Dritte Änderung der

Satzung

der Stadt Lüneburg

über die Erhebung von Hundesteuer

vom 25.11.1976

ENTWURF

 

Aufgrund der §§ 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.F. vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2003 (Nds. GVBl. S. 36) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.d.F. vom 11.02.1992 (Nds. GVBl. S 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (Nds. GVBl. S. 701), hat der Rat der Stadt Lüneburg am 09.12.2003 folgende dritte Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich

  1. für den 1. Hund   84,00 €
  2. für den 2. Hund   126,00 €
  3. für jeden weiteren Hund 168,00 €
  4. für jeden Kampfhund 660,00 €

 

 

 

Artikel II

 

Die dritte Änderung der Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

 

Lüneburg, den

 

S T A D T   L Ü N E B U R G

Der Oberbürgermeister

 

 

 

Mädge