Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2. des Gesellschaftsvertrages der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. 4 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Ratsmitglieder an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Durch den Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied endet für Herrn David Amri auch die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gemäß § 11 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH zum 31.10.2018. Der Sitz im Aufsichtsrat ist damit vom Rat nach den o.g. Vorschriften neu zu besetzen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Ratsmitglied als Nachfolge von Herrn David Amri in den Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:
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Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:24,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ für den Aufsichtsrat Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH.
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