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Vorlage - VO/8052/18  

 
 
Betreff: Antrag "Förderung des 'Jugendbusses' des Stadtjugendrings" (Antrag des Stadtjugendrings vom 08.10.2018, eingegangen am 11.10.2018, 22:17 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Herr Döhrmann
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Stadtjugendring Lüneburg beantragt zusätzlich zu der jährlichen Fördersumme von 13.500 € eine dauerhafte Übernahme  von Steuern und Versicherung für einen Jugendbus.

Der Stadtjugendring ist ein Dachverband von Jugendgruppen und Jugendorganisationen, der zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Pflicht regelmäßig einen kommunalen Zuschuss erhalten hat.  Grundlage der finanziellen Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung der freien Jugendhilfe“, die der Rat mit letzter Änderung in der Sitzung vom 21.12.2017 beschlossen hat. Danach dürfen Zuschüsse nur zur Deckung einer Finanzlücke dienen, Überschüsse dürfen nicht erzielt werden. 

Am 04.11.09 befasste sich der JHA mit dem Anliegen des Stadtjugendringes finanzielle Förderung für die Geschäftsstelle zu erhalten. Damals wurde der jährliche Zuschuss an den Stadtjugendring auf 6.000,- €  (später wurde der Betrag auf 6.500 € korrigiert)  festgelegt. Damit sollte dem Stadtjugendring die Möglichkeit gegeben werden Projekt- und Betriebskosten zu finanzieren. Im jährlichen Zuwendungsbescheid ist keine Zweckbestimmung für einzelne Unterpositionen vorgesehen.

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 14.12.2013 beantragte der SJR eine zusätzliche Aufstockung um 7.000€ für den Einsatz einer geschäftsführenden Mitarbeiterin.  Dieser wurde vom JHA zwar abgelehnt, jedoch in den folgenden Haushaltsberatungen aufgenommen und eingepflegt.

Alle Jugendvereine und-verbände in der Hansestadt Lüneburg werden durch Gewährung von Zuschüssen nach  Richtlinie 51-05 (Förderung der freien Jugendhilfe) mit einem jährlichem Gesamtvolumen von 44.500 € gefördert. Hiervon erhält der Stadtjugendring allein ca. 30 % (13.500 €). Der Betrag  von 13.500 € wurde seitdem jährlich an den Stadtjugendring als Zuschuss gewährt und ist auch bereits für 2019 in den Haushalt eingestellt.

Zusätzlich zu der Fördersumme, wurde  2013/2014 seitens der Verwaltung  eine Unterstützung der städtischen Jugendarbeit und des SJR durch die Genehmigung einer Stelle auf Grundlage des Bundesfreiwilligengesetzes anerkannt, die bei Besetzung dem SJR mit zeitlichen Ressourcen zur Verfügung steht sowie die kostenlose Nutzung vom Stadtjugendringbüro in der Waagestraße.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:./.

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Antrag des Stadtjugendrings

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-10-08_JHA Antrag Jugendbus (1615 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine Aufstockung über den bestehenden Haushaltsansatz in Höhe von 13.500 € wird nicht empfohlen. Mittel zur Deckung der Jugendbuskosten  können aus der bestehenden Förderung genommen werden, da es im Zuwendungsbescheid keine Zweckbestimmung für einzelne Unterpositionen gibt.