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Vorlage - VO/8044/18  

 
 
Betreff: Folgeantrag Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: "Historische Kulturstadt Lüneburg - Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster, weltliches und geistiges Erbe im Zentrum der Altstadt - Teil 2"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat mit Projektaufruf 2018/19 das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus neu aufgelegt.

Im Förderzeitraum 2019 bis 2023 sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotential gefördert werden.

 

Das Programm sieht eine  Förderquote von bis zu 90% bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage vor. Die Komplementärfinanzierung beträgt im Falle des Nachweises der Haushaltsnotlage 10% der förderfähigen Projektkosten.

Mit der Abwicklung des Programms wurde erneut das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

 

Die Hansestadt Lüneburg hatte sich 2015 erfolgreich an der Vorgängerausschreibung des Förderprogramms Nationale Projekte für die Laufzeit 2015-2018/19 beteiligt.

Unter dem Projekttitel „Historische Kulturstadt Lüneburg – Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster, weltliches und geistiges Erbe im Zentrum der Altstadt“ wurden für Sanierungsmaßnahmen am Rathaus (Magazingebäude, Kämmereifassade und Gerichtslaubenflügel) sowie einer Pfarrwitwenwohnung des ehemaligen Franziskanerklosters im Klosterhof 3 Mio. € aus dem Programm bewilligt.

Diese Maßnahme wird im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen sein.

 

Es ist beabsichtigt, aus dem Nachfolgeprogramm einen erneuten Förderantrag für eine Folgemaßnahme zu stellen. Unter dem Titel:

„Historische Kulturstadt Lüneburg – Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster,

weltliches und geistiges Erbe im Zentrum der Altstadt – Teil 2“

 

soll ein Projektantrag für 2019-2023 gestellt werden.

 

Dabei wird im Rahmen einer Weiterentwicklung des Sanierungskonzeptes die Umsetzung der folgendenTeilmaßnahmen vorgesehen:

 

Teilmaßnahme 1: Rathaus – Dächer und Giebel des Kämmereiflügels

Teilmaßnahme 2: Ehemaliges Franziskanerkloster: Ausbau zweier weiterer Pfarrwitwenwohnungen für museale Nutzung und als Gästewohnung

Teilmaßnahme 3: Sanierung der Räumlichkeiten des Klosterhofes

 

Das zweistufige Antragsverfahren sieht wie beim Vorgängerprogramm zunächst die Einreichung einer sog. Projektskizze vor. Mit dieser Projektskizze beteiligt sich die Hansestadt an der Vorauswahl von Projekten durch eine unabhängige Expertenjury.

Diese wählt bis März 2019 die Projekte aus, die zu einer endgültigen Antragssstellung aufgefordert werden, was dann in der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt und in der endgültigen Antragstellung mündet.

 

Die Projektskizze für die Vorauswahl muss bis zum 30.11.2018 beim BBSR eingereicht werden.

 

Für die Beteiligung an dieser Vorauswahl ist ein Ratsbeschluss erforderlich, mit dem die Beteiligung am Projektaufruf und damit die Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird.

 

Im Falle einer möglichen Auswahl dieses Projektes der Hansestadt, voraussichtlich im März 2019, wird erneut zum Sachstand und weiteren Verfahren vorgetragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: zunächst nur Projektskizze

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- Keine -

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus – Proketaufruf 2018/19“. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektskizze zur Beantragung der Programmaufnahme für die Teilmaßnahmen am Rathaus, den Pfarrwitwenwohnungen und dem Klosterhof beim BBSR einzureichen.