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Vorlage - VO/8020/18  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme von Bürgschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) beabsichtigt ein langfristiges Finanzierungsmodell zur Umschuldung von laufenden Krediten und zur Finanzierung von Neubauten im Kanalnetz abzuschließen.

 

Geplant sind folgende Bausteine:

 

a.) Umschuldung von derzeit laufenden Kreditverträgen der AGL

Rund 17 Mio. € in den nächsten 8 Jahren

 

Mit dem Vertrag wird ein Forward für die einzelnen, derzeit noch laufenden Darlehen (Vertragslaufzeiten 10 Jahre) schon heute abgegeben, so dass das zum Zeitpunkt des nun anstehenden Vertragsabschlusses gültige Zinsniveau gesichert wird. Die neuen Darlehen erhalten eine Vertragslaufzeit von 40 Jahren.

 

b.) Kreditfinanzierung zukünftiger Investitionen

Rund 15 Mio. € in den nächsten 10 Jahren zum Substanzerhalt des Anlagevermögens

 

Jährlich soll ein Kreditvolumen in Höhe von 1,5 Mio. € und in Anspruch genommen werden. Am Ende des Jahres wird dies in einen Kredit mit einer Laufzeit von 50 Jahren umgewandelt. Das Ganze wird mit einem Zinsswap gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert.

 

Die detaillierten Konditionen sind der nichtöffentlichen Vorlage (VO/8021/18) für den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu entnehmen. 

 

Die finanzierende Bank hat die Bürgschaftsübernahme der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 80% des Kreditvolumens als Voraussetzung festgelegt. Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für die zugunsten der AGL gewährten Darlehen ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Somit ist über das verbürgte Gesamtvolumen in Höhe von 13,6 Mio. € (80% der Kreditsumme) zur Umschuldung und 12 Mio. € (80% der Kreditsumme) zur Finanzierung künftiger Investitionen zu entscheiden. Die konkrete Herausgabe von Bürgschaften sowie die Beantragung der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgt zum Zeitpunkt der Aufnahme des jeweiligen Einzelkredites.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

 

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit wird damit vermieden.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der jeweiligen Darlehenssummen zuzustimmen.



Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)   an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: Bürgschaftsprovision (konkrete Berechnung erfolgt anhand des jeweiligen Referenzzinssatzes) 


Anlage/n: keine


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in Höhe von insgesamt max. 25.600.000,00 € umzusetzen.