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Vorlage - VO/7990/18  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Bund stellt den Ländern für die Programmjahre 2019 – 2022 insgesamt 100 Mio € für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zur Verfügung.

Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotential verfügen.

Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt. Die Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2019 bis 2022 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2018 vollständig verpflichtet werden.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, waren aufgerufen, dem BBSR bis zum 31. August 2018 Projektvorschläge zu unterbreiten.

 

Der Projektaufruf ist erst am 15. August 2018 bei der HLG bekannt geworden. Um die Chance auf Fördermittel in Anbetracht der nur sehr kurzen Bewerbungsfrist zu wahren, hat das Dezernat V – 05 S in Abstimmung mit dem Dezernat I und dem Dezernat VI unter Berücksichtigung der Förderkriterien, der Fördersummen und des Antragsverfahrens eine Antragstellung für folgende Projekte vorgenommen, die inhaltlich dem Sportausschuss bei seiner nächsten Sitzung am 19. Oktober 2018 vorgestellt werden:

 

  1. Die Ertüchtigung der Sportanlage Sülzwiesen – inklusive Sanierung und Erweiterung der Zuschauerflächen, Errichtung einer Lärmschutzwand zur Reduktion von Lärmemissionen und Umbau auf LED Flutlicht zur Reduktion von Lichtemissionen für die Anwohner, Umbau des Bewässerungssystems, Einbringung einer witterungsunabhängigen Rasenspielfläche

 

  1. den Ersatzneubau der Umkleiden und Sanitäranlagen der Sportanlage Hasenburger Grund

 

Das Kostenvolumen für die Projektanträge beläuft sich auf ca. 5,315 Millionen Euro. Bei Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage ist eine Förderung von 90% möglich. Eine entsprechende Bescheinigung des Landes wurde eingeholt. Der städtische Anteil läge bei Anerkennung demnach bei insgesamt bis zu 0,5315 Millionen Euro, verteilt auf die Jahre 2019 – 2022.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 32 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 

Gesamtkosten 5,315 Mio. EUR (Zeitraum 2019 – 2022), davon Eigenanteil 10% (531.500,00 Euro) und Fördermittel Bund 90% (4.783.500,00 Euro)

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein X

Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021

Produkt / Kostenträger: 4318110 / 42100102

Haushaltsjahr:2019 ff

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes aus dem „Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg bewilligt das Einreichen der Projektskizzen „Ertüchtigung der Sportanlage Sülzwiesen“ und „Ersatzneubau der Umkleiden und Sanitäranlagen der Sportanlage Hasenburger Grund“ für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und beschließt für den Fall der Auswahl für das Programm, die Maßnahmen entsprechend der Programmziele innerhalb des Förderzeitraums 2019 – 2022 umzusetzen.

 

Stammbaum:
VO/7990/18   Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage
VO/8950/20   Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektskizze Sportanlage Hasenburger Grund   05S - Sport   Beschlussvorlage