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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 173 „Kaltenmoor – Teil-/Projektplanungen“ für die in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereiche als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Der Bebauungsplan wurde in drei Teilgeltungsbereichen als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit festzusetzenden Grundflächen von weniger als 20.000 m² im beschleunigten Verfahren sowie als Vorhaben gemäß § 13 a (2) BauGB aufgestellt, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich wird. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wurde abgesehen.
Der Flächennutzungsplan wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Zur Sicherung einer breiten Beteiligung wurden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Oktober 2017 bis November 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 19.04.2018 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16.03.2018 bis einschließlich 19.04.2018 stattgefunden. Eine Bekanntmachung im Internet hat stattgefunden.
Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen des Bebauungsplans geführt:
Es wird festgesetzt, dass Gründächer mit Wildgräsern und Wildkräutern zu begrünen sind.
Zudem wurde die Überprüfung auf Fledermäuse und andere Arten ergänzt. Im Ergebnis gibt es „keine Hinweise auf eine aktuelle oder ehemalige Nutzung des Gebäudes durch Fledermäuse“. Die dennoch empfohlenen Kompensationsmaßnahmen (5 Nistkästen für Halbhöhlen- bzw. Nischenbrüter sowie Quartiersteine / Fledermaus-Flachsteine als Gruppe von 10 Steinen am geplanten Neubau Familienzentrum/Kinderbetreuung) werden textlich festgesetzt.
Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.
Im Sitzungsraum ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:130,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Anlage 1 Verfahrensübersicht Anlage 2 Geltungsbereiche Anlage 3 Abwägung Anlage 4 Planzeichnung Anlage 5 Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1.Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen. 2.Der Bebauungsplan Nr. 173 „Kaltenmoor - Teil- /Projektplanungen“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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