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Vorlage - VO/7948/18  

 
 
Betreff: Ausschussveränderung bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses
Antrag des Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden Rainer Mencke vom 09.08.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Laut beigefügtem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Herrn Rainer Mencke wird folgende Ausschussveränderung in der Besetzung des Verwaltungsausschusses mitgeteilt:

 

Bisher: Herr Dr. Gerhard Scharf (Stellvertretung: Frau Sonja Jamme)

 

Neu: Frau Christel John (Stellvertretung: Frau Sonja Jamme)

 

Gem. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 i. V. m. § 75 Abs. 1 S. 6 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von Ihnen benannte Beigeordnete aus dem Hauptausschuss abberufen und durch andere Beigeordnete ersetzen. Dies ist gem. § 71 Abs. 9 S. 3 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

Eine Vorbereitung bzw. Vorberatung der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss ist nicht notwendig.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- Schreiben des CDU-Fraktionsvorsitzenden Rainer Mencke vom 09.08.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der CDU-Fraktion vom 09.08.2018 (87 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Abberufung von Herrn Dr. Gerhard Scharf aus dem Verwaltungsausschuss sowie die Berufung von Frau Christel John zur Beigeordneten des Verwaltungsausschusses wird gem. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 und § 75 Abs. 1 S. 6 NKomVG festgestellt.