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Vorlage - VO/7856/18  

 
 
Betreff: Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Einzelpersonen durch den Lebensraum Diakonie e.V. (vormals Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.)
Hier: Wegfall der geübten "Bonus-Malus-Regelung" für Abrechnungen ab dem 01.01.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
30.08.2018 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Seit dem 15.08.2001 führt der Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.  (ab dem 01.01.2018 Lebensraum Diakonie e.V.) die obige Aufgabe aufgrund einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung für die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich Soziales und Bildung, Bereich 51-Soziale finanzielle Hilfen durch.

 

Die aktuelle, seit dem 01.01.2012 geltende, Kooperationsvereinbarung sieht in ‚§ 7 Vergütung‘ im Absatz 5  ein pauschales Entgelt von 19,50 € pro Person und Übernachtung für das 14. Geschäftsjahr (01.01.201431.12.2014) vor. Für nachfolgende Geschäftsjahre enthält die Kooperationsvereinbarung keine weitergehenden Entgeltregelungen.

Gemäß § 7 Absatz 8 ist ein Wert von 9.000 Übernachtungen pro Geschäftsjahr als Kalkulationsbasis verabredet.

Im ‚§ 8 Risikoklausel‘ ist eine „Bonus-Malus-Regelung“ vereinbart. Diese sieht in Absatz 1 bei Unterschreitung der verabredeten 9.000 Übernachtungen eine Erstattung durch den Lebensraum Diakonie e.V. in Hohe von 9,75 € je Übernachtung vor, bei einer Überschreitung ein pauschales Entgelt von 9,75 € je Übernachtung (statt der regulären 19,50 €).

Die Anzahl der Übernachtungen überschreitet seit 2011 dauerhaft den verabredeten Wert von 9.000.

2011: 10.728 Übernachtungen2015: 12.623 Übernachtungen

2012: 10.634 Übernachtungen2016: 11.634 Übernachtungen

2013: 10.257 Übernachtungen2017: 12.731 Übernachtungen

2014: 12.142 Übernachtungen2018:   6.436 Übernachtungen (Stand 01.08.2018)

 

Seit Beginn des 15. Geschäftsjahres, also ab dem 01.01.2015, wurde die Kooperationsvereinbarung unter Beibehaltung der Modalitäten des 14. Geschäftsjahres fortgesetzt.

 

Seit dem 01.01.2016 erhält der Lebensraum Diakonie e.V. aufgrund geltend gemachter erhöhter Personalkosten halbjährlich ein zusätzliches Entgelt von 1,50 € pro Übernachtungstag auf ein Kontingent von 25 Plätzen vergütet.

 

Derzeit finden mit dem Lebensraum Diakonie e.V. Verhandlungen zur konzeptionellen Neuausrichtung und somit einer Anpassung der Kooperationsvereinbarung statt.

Grundsätze der konzeptionellen Überlegungen werden in dieser Ausschusssitzung unter TOP 7 vorgetragen.

 

Die Zahl der Unterzubringenden überschreitet regelhaft die vereinbarte Anzahl von 35 Plätzen. Von daher entsteht dem Diakonie Lebensraum e.V. ein erhöhtes finanzielles Risiko. Die Bonus-Malus-Regelung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zeitgemäß.

 

Um diesem entgegenzuwirken soll die Bonus-Malus-Regelung ab dem 01.01.2018 für 5 Jahre ausgesetzt werden.

 

In diesem Zeitraum werden die Übernachtungszahlen beobachtet und die konzeptionelle Neuausrichtung abgeschlossen sein. Die zukünftige Steuerung der Übernachtungszahlen soll über die konzeptionelle Ausrichtung und einem damit hergehenden Qualitätsentwicklungsprozess erfolgen.

 

Durch das Aussetzen der „Bonus-Malus-Regelung“ entstehen der Hansestadt Lüneburg zusätzliche Kosten. Diese belaufen sich auf 9,75 € (19,50 € statt bisheriger 9,75 €) für jede Übernachtung, die den verabredeten Wert 9.000 überschreitet.

In den vergangenen 4 Jahren lag die Anzahl der Übernachtungen im Durchschnitt bei über 12.000, damit also um mehr als 3.000 über dem verabredeten Wert 9.000. Ausgehend von einer vergleichsweisen Überschreitung im Jahr 2018 entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 30.000,- €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 120,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000,- €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja                      X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 51000

Produkt / Kostenträger:       315401

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die in der Kooperationsvereinbarung verabredete „Bonus-Malus-Regelung“ ab dem 01.01.2018 für einen Zeitraum von 5 Jahren auszusetzen.