Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2017 wurde fristgerecht zum 31. März 2018 festgestellt. Im Anschluss wurde der jährlich, gemäß § 57 Abs. 1 KomHKVO, zu erstellende Rechenschaftsbericht fertig gestellt und wird seit dem 01. Juni 2018 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses wird eine Präsentation erfolgen, um einen ersten Überblick zum Rechenschaftsbericht bzw. Jahresabschluss 2017 zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 31,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0,00 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Vorabexemplar Rechenschaftsbericht (vorbehaltich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
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