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Sachverhalt: Das im Fuhrpark der Feuerwehr Lüneburg befindliche Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25, LG-DS 759) wurde am 01.03.1992 als Vorführfahrzeug beschafft und in Betrieb genommen. Es handelt sich um einen Aufbau der Firma Schlingmann auf einem Mercedes-Benz Allradfahrgestell, das als Ausstattungsmerkmal neben einer Mannschaftskabine für 8 Personen über einen 2.500 Liter fassenden Löschwassertank verfügt.
Durch den leitenden Gerätewart wurde nach Ableistung eines Übungsdienstes festgestellt, dass das integrierte Schalt- und Nebenantriebsgetriebe einen massiven Schaden erlitten hat. Ein Verschulden durch zum Beispiel eine unsachgemäße Bedienung des Fahrzeuges wurde ausgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde hauptsächlich als erstausrückendes Fahrzeug genutzt. Daneben wurde das TLF bei Wald-, Flächen- und Gartenlaubenbränden eingesetzt. Mit dem Fehlen des betreffenden Fahrzeugs besteht ein nicht akzeptables Risiko im Bereich des abwehrenden Brandschutzes für die Hansestadt Lüneburg. Das Fahrzeug kann auch nicht durch andere vorhandene Einsatzfahrzeuge kompensiert werden. Somit ist eine zeitlich und sachliche Unabweisbarkeit festzustellen und es wird dringend ein Ersatz benötigt.
Es wurde nach verschiedenen Lösungen gesucht:
Somit ist festzustellen, dass ein Kauf eines Vorführfahrzeuges für die Hansestadt Lüneburg in der vorliegenen Situation am wirtschaftlichsten ist.
Der Bedarf auf der Investitionsnummer 01-126-001 „Feuerlöschwesen“ von 350.000 € kann in Höhe von ca. 70.000 € aus Mitteln des Bereiches Ordnung bestritten werden. Diese setzen sich aus einem Anteil von ca. 20.000 € für konsumtive, feuerwehrtechnische Beladung aus dem Ergebnishaushalt zusammen und weiterer ca. 50.000 € investiver Mittel. Der investive Anteil kann durch eine zeitliche Verzögerung der in 2018 geplanten Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges bereitgestellt werden.
Für das Jahr 2019 wird ein Auszahlungsansatz für das Fahrzeug in die Beschaffungsplanung aufgenommen; zur Ingangsetzung des Beschaffungsvorganges für das Kleinalarmfahrzeug im Jahr 2018 wird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen ist. Als Deckung dient ein nicht in Anspruch zu nehmendes Volumen aus der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 aus der Investitionsnummer 01-552-001 (Lösegrabenwehr).
Die Deckung des übrigen überplanmäßigen Bedarfes für das Feuerlöschfahrzeug von 280.000 € kann aus der in 2018 noch nicht in der Umsetzungsphase befindlichen Maßnahme zur Sanierung des Lösegrabenwehrs (Investitionsnummer 01-552-001) erfolgen. Für das Jahr 2018 ist eine Auszahlungsermächtigung (ohne Fördermittel) von 400.000 € vorgesehen, die angesichts des aktuellen Bearbeitungsstandes des Projektes Lösegrabenwehr nur bis max. 120.000,00 € in diesem Jahr beansprucht werden muss. Für das Haushaltsjahr 2019 wird eine konkretisierte Maßnahmenplanung für die Haushaltsanmeldung zugrunde gelegt werden können.
Die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Mittel bedarf eines Beschlusses des Rates der Hansestadt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 3 Std. = 147,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 350.000 € (330.000 € Investition / 20.000 € Ergebnishaushalt) c) an Folgekosten: Abschreibungen des Vorführfahrzeugs d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000 Produkt / Kostenträger: Investiton: Nr.: 01-126-001 Feuerlöschwesen - 0611010 Feuerwehrfahrzeuge Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: Ca. 5.000 € aus dem Verkauf des defekten Fahrzeugs Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme‚ 01-126-001 Feuerlöschwesen, in Höhe von 280.000 € wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden aus dem Haushaltsansatz 2018 des Investitionsvorhaben „Sanierung des Lösegrabenwehres“ (Nr. 01-552-001) zur Verfügung gestellt.
Zur Ingangsetzung des Beschaffungsvorganges für ein Kleinalarmfahrzeug in Höhe von 50.000 €, dessen Auszahlungsansatz für die Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges genutzt wird, wird eine Verpflichtungsermächtigung überplanmäßig gem. § 117 NKomVG bereitgestellt. Als Deckung dient ein nicht in Anspruch zu nehmendes Volumen aus der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2018 aus der Investitionsnummer 01-552-001 (Sanierung des Lösegrabenwehres).
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