Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach Beschluss und Inkrafttreten der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg und deren Neuerung, mehrere Stellvertretungen für die Funktion Stadtbrandmeister/in und Ortsbrandmeister/in ernennen zu können, soll die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr angepasst werden, damit auch diesen zusätzlichen Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Darüber hinaus ergibt sich zusätzlicher Anpassungsbedarf der Satzung. Insgesamt sind die nachfolgenden Änderungen beabsichtigt, die in der Anlage "Synopse zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg" hervorgehoben sind:
Die beabsichtigten Änderungen sind mit dem Stadtkommando abgestimmt. Diese Satzungsänderungen sollen nach der Verkündung im Amtsblatt zum 01.01.2019 in Kraft treten, um eine bessere Haushaltsplanung durchführen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: veröffentlichen im Amtsblatt ca. 100,00 € c) an Folgekosten: ergeben sich aus der Satzung d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32000 Produkt / Kostenträger: 1260001 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: keine ersichtlich Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 26.06.2014 (Anlage 2) wird zugestimmt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||