Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Mit Datum 09.01.2013 wurde zwischen
ein zunächst auf drei Jahre bis zum 31.03.2016 befristeter Kooperationsvertrag über den Betrieb des Fahrradvermietsystems StadtRad Lüneburg geschlossen. Der Vertrag sah – bei Nichtausübung des Kündigungsrechtes durch eine der Parteien – eine stillschweigende zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr vor. Da keine der Parteien von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machte, wäre der Vertrag damit grundsätzlich zum 31.03.2018 ausgelaufen (vgl. VO 4773/12). Um einen vertragslosen Zustand und die Beendigung des Fahrradvermietsystems StadtRad Lüneburg zu verhindern, konnte die Hansestadt eine kurzfristige Verlängerung des bestehenden Vertrages (zu gleichbleibenden Konditionen) bis zum 31.05.2018 erwirken, der alle Vertragsbeteiligten zugestimmt haben. Mit dieser Vorlage soll über die aktuelle Perspektive des Fahrradvermietsystems informiert werden und mit einer entsprechenden Beschlussfassung der Handlungsrahmen vorgegeben werden, nach dem die Verwaltung auch künftig die Bereitstellung eines Fahrradverleihsystems in Lüneburg sicherstellen soll.,
Begonnen hat das Leihradsystem StadtRad im August 2013 mit 50 Rädern an den Stationen Bahnhof und vor der Volksbank am Markt sowie an den Universitätsstandorten Scharnhorststraße, Rotes Feld und Volgershall. Zur Einrichtung und zum Betrieb des Systems haben der AStA der Leuphana Universität Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg jährlich zunächst je 24.000,- € eingebracht.
Im November 2014 kam noch die ausschließlich durch die Hansestadt Lüneburg mit 12.000 €/Jahr finanzierte Station Rote Straße mit zehn Rädern sowie im Herbst 2015 der von privaten Trägern finanzierte Standort Hanseviertel mit fünf Rädern hinzu, so dass aktuell 65 Räder zur Ausleihe zur Verfügung stehen. Der jährliche finanzielle Aufwand zum Betrieb des Fahrradvermietsystems beträgt aktuell ohne den Standort Hanseviertel 60.000,- €.
Hinsichtlich der Nutzungsbedingungen für das StadtRad Lüneburg ist hervorzuheben, dass das nutzerfreundliche Tarifsystem des StadtRad Hamburg Bestandteil des o.g. Vertrages wurde. Dieses Tarifsystem sieht vor, dass die ersten 30 Minuten jeder Fahrt kostenlos sind. Seinerzeit konnten die Lüneburger Vertragsparteien davon profitieren, dass seitens der DB Connect GmbH bereits das StadtRad Hamburg betrieben wurde und bei der Bereitstellung des Systems in Lüneburg offenbar auf bereits vorhandene Infrastruktur, Logistik, etc. „aufgesattelt“ werden konnte.
Die derzeitige Nutzung des StadtRades stellt sich grob skizziert derzeit so dar, dass die vorhandenen Fahrräder zwischen Januar und Oktober 2017 zu insgesamt 57.979 Fahrten entliehen wurden, was einem Durchschnitt von 2,93 Fahrten pro Fahrrad/Tag entspricht. Dabei lagen über 95 % der Fahrten im kostenfreien Bereich unter 30 Minuten. Dies bedeutet umgekehrt, dass mit dem Fahrradverleihsystem kaum Einnahmen generiert werden. Das Vorhandensein eines öffentlichen Fahrradvermietsystems wurde bei den vergangenen, vom ADFC durchgeführten Fahrrad-Klimatests als überdurchschnittlich positiv bewertet.
Entsprechend der Beschlusslage des Verwaltungsausschusses vom 15.12.2015 (vgl. VO/6519/15) hatte die Verwaltung in der Vergangenheit versucht, mit den übrigen Vertragspartnern ein neues Vertragswerk zu verhandeln, um perspektivisch eine Erweiterung des Fahrradvermietsystems um weitere Stationen zu erreichen. In die Verhandlungen wurden auch Überlegungen einbezogen, Dritte für eine Teilfinanzierung des Systems zu gewinnen (z. B. mittels Sponsoring). Hinzu kommt ein politischer Antrag aus dem Jahr 2016 (vgl. VO/6737/16), mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, eine quantitative sowie qualitative Erweiterung des Leihfahrradsystems StadtRAD zu prüfen. Das aktuelle Budget zur Finanzierung des StadtRades beträgt dementsprechend aktuell 65.000,- €.
Allerdings hatte die Verwaltung bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.12.2017 darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DB Connect GmbH und der Freien und Hansestadt Hamburg unter Umständen die Vertragssituation bzw. die Verhandlungen zur Erweiterung des Systems negativ beeinflussen kann (vgl. VO 7545/17). Hintergrund ist, dass der aktuelle Betreibervertrag zwischen Hamburg und der DB Connect GmbH nach 10jähriger Vertragslaufzeit zum 31.12.2018 endet und in Hamburg eine öffentliche Ausschreibung für den Betrieb und die Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems für den Zeitraum 2019 bis 2028 erfolgt ist. Zwar hat sich nach Kenntnisstand der Verwaltung auch die DB Connect GmbH um eine Fortführung des Systems in Hamburg beworben, doch wird dort eine Vergabeentscheidung voraussichtlich erst am 31.05.2018 getroffen werden. Es ist also nach aktuellem Stand nicht absehbar, ob die oben beschriebenen betrieblichen Synergieeffekte der DB Connect GmbH auch künftig positiven Einfluss auf das Lüneburger Vertragswerk hätten, wenn in Lüneburg ein öffentliches Fahrradvermietsystem weiterhin durch die DB Connect GmbH betrieben würde.
Dementsprechend ernüchternd fällt die Bilanz der jüngsten Verhandlungen mit den Vertragspartnern aus, mit denen eine Vertragsverlängerung und künftige Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet wurden:
Die Stiftung Universität Lüneburg als künftigen Vertragspartner mit eigenem Finanzierungsanteil für den Betrieb des Fahrradvermietsystems zu gewinnen, schlugen fehl, da eine solche Finanzierung außerhalb des Stiftungszweckes läge.
Der AStA hat unmissverständlich signalisiert, eine sich abzeichnende Kostenerhöhung bei Erweiterung des Systems künftig nicht mitzutragen bzw. ggf. sich ganz aus der Finanzierung des Systems zurückziehen zu wollen. Hauptargument dort ist, dass seitens der Studierendenschaft wenig Bereitschaft bestehe, sich in erheblichen Umfang an der Finanzierung eines Fahrradvermietsystems zu beteiligen, das öffentlich zugänglich ist und damit Vorteile nicht nur für die Studierendenschaft sondern auch für die Allgemeinheit mit sich bringe. An dieser Stelle ist seitens der Verwaltung anzumerken, dass die bisherige Kooperation mit dem AStA zwar durchaus positiv zu bewerten ist, naturgemäß regelmäßig wechselnde Ansprechpartner auf Seiten des AStA die Verhandlungen in der Vergangenheit allerdings erschwert haben.
Die DB Connect GmbH hat nach letzten Gesprächen im Januar dieses Jahres im März zwei Angebote zur Vertragsverlängerung vorgelegt, nachdem die Lüneburger Vertragspartner ursprünglich um eine Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr zu gleichbleibenden Konditionen gebeten hatten.
Da das unter 1.) skizzierte Angebot eine komplette Abkehr von den jetzigen Konditionen insbesondere zum Nachteil der Nutzerschaft bedeutet, hatte sich die Stadt – wie oben erwähnt – zwecks Vermeidung eines vertragslosen Zustandes und der Außerbetriebnahme des Fahrradvermietsystems und um weitere Zeit für Verhandlungen und die notwendige Gremienbeteiligung zu gewinnen, mit der DB Connect GmbH darauf verständigen können, den bestehenden Vertrag zu den darin enthaltenen Konditionen bis zum 31.05.2018 zu verlängern. Ein weiteres Entgegenkommen der DB Connect GmbH bei den Vertragsverhandlungen hält die Verwaltung angesichts der Zusammenhänge mit dem Fahrradvermietsystem in Hamburg und der seit Jahren bestehenden Unterfinanzierung des Systems auch nach den Verlautbarungen der DB Connect GmbH für ausgeschlossen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Erhebung von fahrtenbezogenen Nutzungsentgelten in vielen Städten durchaus üblich ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Handlungsoptionen erörtert und dessen Zustimmung dazu eingeholt, dass aktuelle Vertrag bis zum 31.03.2019 verlängert werden kann, um Zeit für die Vorbereitung einer Ausschreibung zu erhalten. Diese könnte dann unter den geänderten Rahmenbedingungen infolge eines neuen Betreibervertrages für das StadtRad Hamburg stattfinden. Die Mehrkosten gegenüber der jetzigen Vertragsregelung in Höhe von 11.400 € werden zum Teil vom AStA der Leuphana Universität Lüneburg getragen, der sich bereit erklärt hat, anstelle des Pauschalbetrages von 24.000 €, je eingeschriebenem Studierenden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen in Zuständigkeit des Dez. III: 71.400 € (bis 31.03.2019) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: 65.000 € unter dem SK 4231000, KS 30130, KT54700102 Der vom AStA zugesagte Betrag in Höhe von 25.500 € wird direkt seitens des AStA an DB Connect gezahlt und ist daher nicht Gegenstand des Haushaltes der Hansestadt.
e) mögliche Einnahmen:: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Verlängerung des Vertrages unter den in der Vorlage unter 2. genannten Konditionen und darüber hinaus zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung für den Betrieb und die Weiterentwicklung eines öffentlichen Fahrradvermietsystems in Lüneburg.
Vor Veröffentlichung der Ausschreibung ist der Verkehrsausschuss erneut zu befassen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |