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Vorlage - VO/7798/18  

 
 
Betreff: 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
28.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 30.01.2018 die Einleitung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Ochtmisser Kirchsteig“.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg stellt den Geltungsbereich als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz (Ballspielplatz) und Tennisplatz dar.

Mit der 76. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Geltungsbereich künftig als Gemeinbedarfsflächen für soziale Einrichtungen dargestellt.

Der Änderungsbereich grenzt östlich an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ aufgestellt.

 

Im bisherigen Verfahren wurde auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg hingewiesen. Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen.

Im Ergebnis wird über die bisher angedachte Gemeinbedarfsfläche hinaus ein weiterer Streifen als Grünfläche dargestellt, um einen ausreichenden Waldabstand zu sichern. Der Änderungsbereich wurde dafür vergrößert.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Änderungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Weiterhin sind die aktuell wirksame Fassung und der Entwurf der 76. Flächennutzungsplanänderung mit dem Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:145,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:   Anlage 1 Geltungsbereich

        Anlage 2 Verfahrensübersicht

                   Anlage 3 Planzeichnung Entwurf

        Anlage 4 wirksame Fassung FNP

                   Anlage 5 Begründung Entwurf

                   Anlage 6 Umweltbericht

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (204 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Planzeichnung Entwurf (158 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 wirksame Fassung (1854 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Begründung Entwurf (871 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Umweltbericht (1071 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

 

1.Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans für den geänderten Teilbereich „Am Ochtmisser Kirchsteig“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.