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Vorlage - VO/7796/18  

 
 
Betreff: B-Plan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung der Teilfläche 6 "Hopfengarten"

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tetaj
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss leitete mit Beschluss vom 24.01.2017 das Verfahren zur Aufhebung der Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des  Bebauungsplans Nr. 63  „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ ein.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha und liegt im östlichen Stadtgebiet Lüneburgs im Stadtteil Schützenplatz.

Das Plangebiet grenzt im Osten an den Meisterweg und den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 1. Änderung „Schlieffen-Park“. Im Westen grenzt das Gebiet an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 135 „Am Meisterweg“, im Norden an die Dorette-von-Stern-Straße und im Süden an die Rabensteinstraße.

 

Ziel des Aufhebungsverfahrens ist die ersatzlose Aufhebung des oben angegebenen Bebauungsplans für die bezeichnete Teilfläche, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen nach § 34 BauGB zu beurteilen und unter den darin aufgeführten Voraussetzungen auch einer Bebauung zuzuführen.

 

Bei Neuaufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Juni 2017 bis Juli 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 15.09.2017 bis einschließlich 16.10.2017 stattgefunden. Ebenso eine Veröffentlichung im Internet.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Im Sitzungsraum ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:145,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 


Anlage/n: 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Abwägung

Anlage 4 Begründung Entwurf

Anlage 5 Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (174 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung (645 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Begründung (381 KB)      
Anlage 5 5 Anlage5 Umweltbericht (2489 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.

 

  1. Die Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63  „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ wird gem. § 10 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.