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Vorlage - VO/7795/18  

 
 
Betreff: Benennung von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Sorger
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Willmanns, Kerstin
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Entscheidung
25.05.2018 
Gemeinsame Sitzung der Ortsräte Ochtmissen und Oedeme (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Entscheidung
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt beim Amtsgericht Lüneburg ein Ausschuss zusammen, der sich aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als Vorsitzender, einem durch die Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamtem sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zusammensetzt. Die Aufgabe des Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre amtierenden Schöffen und Hilfsschöffen zu wählen. Zum anderen hat der Ausschuss über die gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu entscheiden.

 

Gemäß Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sind für den Amtsgerichtsbezirk von der Hansestadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht bis zum 01.07.2018 drei Vertrauenspersonen zu benennen. Die zu benennenden Vertrauenspersonen werden gemäß § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:ca. 60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg benennt gemäß § 40 GVG folgende Vertrauenspersonen für den in 2018 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss:

 

1. Herrn Rainer Mencke

2. Herrn Ernst Bögershausen

3. Eduard Kolle