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Vorlage - VO/7793/18  

 
 
Betreff: Einrichtung einer zweiten Stellvertretung im Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg gem. § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gem. § 75 Abs. 1 Satz 3 bis 5 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine namentliche Stellvertretung zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertretung bestimmen.

Letzteres gilt insbesondere der Sicherstellung der Präsenz von kleineren Fraktionen oder

Gruppen, wenn sowohl das Mitglied als auch dessen Vertretung verhindert sind.

 

In der aktuellen Wahlperiode besteht die Möglichkeit der Benennung einer zweiten Stellvertretung im Verwaltungsausschuss nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG für folgende Fraktionen:

 

1. AfD- Fraktion

2. Fraktion Die LINKE

 

Entscheiden sich die berechtigten Fraktionen von der Option einer zweiten Stellvertretung

Gebrauch zu machen, ist eine Festlegung der Reihenfolge der Stellvertretung notwendig.

Ein nicht anwesendes Mitglied eines beschließenden Ausschusses oder des Verwaltungsausschusses darf grundsätzlich nur durch seinen persönlichen Vertreter vertreten werden.

Erst wenn dieser auch verhindert ist, ist der zweite Vertreter zur Vertretung berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:47,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-keine-

 



Beschlussvorschlag:

 

  1. Die AfD-Fraktion benennt folgende zweite Stellvertretung nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG:

 

Verwaltungsausschuss

Originäres Mitglied: Prof. Dr. Gunter Runkel

1. Stellvertretung: Robin Gaberle

2. Stellvertretung:______________________

 

  1. Die Fraktion Die LINKE benennt folgende zweite Stellvertretung nach § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG:

 

Verwaltungsausschuss

Originäres Mitglied: Michèl Pauly

1. Stellvertretung: David Amri

2. Stellvertretung: ______________________