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Sachverhalt:
In der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung soll der Jahresabschluss 2017 behandelt werden. Hierzu ist es notwendig, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2017 wie folgt ab:
Bilanzsumme:4.277.900,94 € Jahresüberschuss: 163.216,50 € Verlustvortrag: - 94.612,58 € Bilanzgewinn: 68.603,92 €
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2017 festzustellen, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzgewinn von 68.603,92 € auf das Geschäftsjahr 2018 vorzutragen. Darüber hinaus ist der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer, Kettenburg & Heyduck GmbH, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann beim Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH den vorgelegten Jahresabschluss 2017 festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 163.216,50 € mit dem Verlustvortrag in Höhe von 94.612,58 € zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzgewinn von 68.603,92 € auf das Geschäftsjahr 2018 vorzutragen. Dem Geschäftsführer Herrn Lars Strehse und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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