Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Aufgrund der Niederlegung des Vorsitzes für den Ausschuss für Gleichstellung durch Frau Amri-Henkel mit E-Mail vom 10.02.2018 ist der Ausschussvorsitz derzeit vakant. Frau Amri-Henkel wurde aufgrund des Zugriffsrechts der Fraktion DIE LINKE aus der konstituierenden Sitzung des Rates vom 01.11.2016 (Zugriff auf den Ausschuss Nr. 9) von dieser als Ausschussvorsitzende benannt. Das Zugriffsrecht und das Recht zur Benennung der/ des neuen Ausschussvorsitzenden lag nach der Niederlegung von Frau Amri-Henkel somit bei der Fraktion DIE LINKE.
Diese wurde am 05.03.2018 durch die Hansestadt Lüneburg angeschrieben und aufgefordert zu erklären, ob die Fraktion von ihrem Vorschlagsrecht zur Benennung der/ des Vorsitzenden Gebrauch machen oder darauf verzichten wird. Herr Amri hat für die Fraktion mit E-Mail vom selben Tag erklärt, dass auf das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung des Ausschussvorsitzes verzichtet wird. Mit E-Mail vom 12.03.2018 teilte Herr Amri mit, dass man doch von dem Vorschlagsrecht Gebrauch machen wolle und hat somit die ursprüngliche Erklärung angefochten.
Daher ist der Fraktion DIE LINKE weiterhin die Möglichkeit eröffnet, das Zugriffsrecht auszuüben und gemäß § 71 Absatz 8 Satz 4, 2. Halbsatz NKomVG ein Mitglied aus dem Ausschuss als Vorsitzende/n zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:38,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.--- b)für die Umsetzung der Maßnahmen:--- c) an Folgekosten: --- d)Haushaltsrechtlich gesichert: XJa Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: --- Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion DIE LINKE hat aufgrund ihres Zugriffsrechts _________________ zur/ zum Vorsitzenden des Ausschusses für Gleichstellung benannt.
Der Rat stellt die Besetzung des Vorsitzes des Ausschusses für Gleichstellung mit _________________ fest.
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