Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Beratungsfolge:
WiA 13.12.2017 VO/7529/17 VA 19.12.2017 VO/7529/17 Rat 21.12.2017 VO/7529/17 UmweltA 08.03.2018 VO/7691/18 VA 24.04.2018 VO/7756/18 Rat 25.04.2018 VO/7756/18
In städtischer Trägerschaft und auf Lüneburger Stadtgebiet befinden sich acht Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von 48 ha. Neben dem Waldfriedhof, dem Zentralfriedhof und dem Michaelisfriedhof gehören noch die Ortsteilfriedhöfe in Häcklingen, Rettmer, der Nordwestfriedhof und der Ehrenfriedhof Tiergarten dazu. Der Waldfriedhof, der Zentralfriedhof und der Michaelisfriedhof stellen flächenmäßig die größten Friedhöfe dar. Auf allen acht Lüneburger Friedhöfen befinden sich 46.500 Grabstellen, 18 gärtnerische Mitarbeiter stehen für 42 km Wegelängen und mehreren hundert Bäumen in der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht.
Zur Steigerung der Attraktivität der Lüneburger Friedhöfe hat sich im Dezember 2016 eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus jeweils einem Vertreter aus dem Bestattungs-, dem Steinmetz- und dem Gärtnereiwesen sowie dem Hospizverein, der Kirche und der Verwaltung.
Schaffung von attraktiveren Eingangsbereichen Schaffung von ansprechenderen Aufenthaltsbereichen Umsetzung von neuen Grabkonzepten Reduzierung der momentan angebotenen Grabarten in Lüneburg Aufhebung/Änderung der Grabfeldrichtlinien auf dem Waldfriedhof Verbesserung des Pflegezustandes Erstellung eines Marketingkonzeptes
Anhand der o.g. Themen wurden gemeinsam in der Arbeitsgruppe Schwerpunkte gesetzt, die mit den personellen und finanziellen Kapazitäten der Verwaltung zeitnah umzusetzen sind. Folgende Projekte sind daraus entstanden:
Barrierefreie Umgestaltung des Kapellenvorplatzes auf dem Zentralfriedhof → Barrierefreier Eingang mittels einer Rampe aus Sandsteinen → Regulierung des historischen Pflasters → Pflanzen von Stauden → fertiggestellt in 2017
Ansprechendere Eingangssituation im Haupteingang des Waldfriedhofes → Verschönerung des Eingangsbereiches mit Staudenbepflanzungen → Fällung von 50 Nadelbäumen zur Beseitigung von Angsträumen und zur Gewinnung von Licht → fertiggestellt in 2017
Umgestaltung des Kapellenvorplatzes auf dem Waldfriedhof → Fällung der vorhandenen Nadelbäume, bereits umgesetzt → Erarbeitung eines Konzeptes, zurzeit in Planung → Umsetzung im Herbst 2018
Aufstellen von neuen Bänken → fertiggestellt in 2017
Baumgräber auf dem Michaelisfriedhof → bereits seit 1. April 2018 im Angebot
Baumgräber auf dem Zentralfriedhof → bereits seit 1. April 2018 im Angebot
Rasengräber auf dem Waldfriedhof → bereits seit 1. April 2018 im Angebot unter „Rasengräber in der Schmetterlingslichtung“, neue organische Grabformen, Pflanzung von vielen blühenden Stauden
Naturgräber auf dem Waldfriedhof → Umsetzung im Herbst 2018, Alternative Grabformen zu den Baumgräbern
Instandsetzung der Wege auf allen Friedhöfen → jährliche Umsetzung der vorhandenen Haushaltsmittel
Darüber hinaus plant die Verwaltung, freie Friedhofsflächen anderen und neuen Zwecken zuzuordnen. Die Reaktivierung von alten Grabanlagen soll hier im Vordergrund stehen. Es sollen zukünftig keine neuen großen Grabfelder am Rande eines Friedhofes angelegt werden, sondern Lücken gefüllt werden, um eine Durchmischung von historischen und neuen Grabanlagen zu erwirken.
Das Anlegen von bienenfreundlichen Blühwiesen auf Friedhofsflächen soll auch weiterhin im Fokus stehen. Am 16. April 2018 wird das Projekt „Ökologische Nische Friedhof – Artenschutz durch naturnahe Pflege am Beispiel der Wildbienen“ auf dem Waldfriedhof gemeinsam mit dem BUND gestartet.
Die Möglichkeiten der Umwandlung von vorhandenen und nicht genutzten Grünflächen auf den Lüneburger Friedhöfen in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen prüft die Verwaltung zurzeit, ebenso wie die Freigabe von freien Friedhofsflächen für eine spätere Bebauung.
Eine neue Bestattungsform von Mensch und Tier in einem abgeteilten Bereich auf einer der städtischen Friedhöfe ist im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 08.03.2018 thematisiert worden. Hier prüft die Verwaltung eine mögliche Umsetzung gemäß Niedersächsischem Bestattungsgesetz (BestattG).
Anbei Fallzahlen zu den Entwicklungen auf den Lüneburger Friedhöfen, aus denen hervorgeht, dass ca. 9% der verstorbenen, in Lüneburg wohnhaften Personen, nicht auf den Lüneburger Friedhöfen bestattet werden.
Auswertungen zu den beurkundeten Sterbefällen aus dem Sterberegister der Jahre 2011 bis 2017:
In der Ratssitzung vom 21.12.2017 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg die Gebührenerhöhung betreffend das Friedhofs- und Bestattungswesen in den April 2018 vertragt und zur inhaltlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten verwiesen. Die Verwaltung wird die dort geführte Diskussion um eine zeitgemäße Aufstellung des Friedhofswesens im Fachausschuss fortführen. Durch das Ausscheiden von Herrn Grzenia zum 01.09.2018 wird die Stelle des Friedhofsmanagers neu besetzt werden.
Die inhaltliche Weiterentwicklung
- von neuen Bestattungsformen - „Verkleinerung“ der Friedhöfe ohne Aufgabe von Friedhöfen - Überprüfung der Personalausstattung - kritische Überprüfung des Pflege- und Unterhaltungsstandards und damit verbunden die notwendigen personellen Ressourcen
wird Schwerpunkt der Prüfungen in 2018/2019 sein.
Ohne eine Gebührenanpassung in 2018 reduzieren sich die prognostizierten Erlöse um rd. 101,6 T€. Für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April 2018 belaufen sich die Mindereinnahmen entsprechend auf rd. 34 T€. Dieser Fehlbetrag muss mithilfe von Steuergeldern und über die Aufnahme von Liquiditätskrediten finanziert werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird empfohlen, die am 21.12.2017 beschlossene Kalkulationsperiode abzubrechen und die Gebühren- und Entgeltanpassung um rd. +10 % zum 01.05.2018 zu beschließen.
Entsprechend wird unter Berücksichtigung der Kosten für das städtische Friedhofswesen und des aufgelaufenen Fehlbetrages i. H. v. rd. 1 Mio. € weiterhin eine Gebührenerhöhung ab 01.05.2018, die für 2018 zusätzliche Einnahmen von rd. 68 T€ erwarten lässt, empfohlen.
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:rd. 68.000,00 Anlage/n: - Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebühren- und Entgeltanpssung - Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebühren- und Entgeltanpassung - Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Synopse zur Änderung der Friedhofsentgeltsatzung - Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 20.12.2012 - Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 - Protokollauszug aus der Ratssitzung vom 21.12.2017: VO/7529/17 Friedhofs- und Bestattungswesen – Betriebsabrechnung 2016 – Gebührenbedarfsberechnung 2018 – Änderung der Friedhofsgebührensatzung – Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung
Beschlussvorschlag: 1. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 inklusive der Gebühren- und Engeltanpassung zum 01.05.2018 um rd. 68T € wird zugestimmt.
2. Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 20.12.2012 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt.
3. Der in der Anlage 6 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 08.03.2018 und in dieser Vorlage dargestellten Ansätze umzusetzen und im Fachausschuss zu den Haushaltsberatungen in 2018 zu berichten.
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