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Vorlage - VO/7698/18-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße"

Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tetaj, ShabanBezüglich:
VO/7698/18
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 15.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ eingeleitet.

 

Das Plangebiet grenzt im Osten an den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost / Gewerbe“ und im Norden an die Adolf-Kolping-Straße und Wismarer Straße bzw. den Geltungsbereich des ebenfalls im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 153 I „Hanseviertel-Ost / Wohnen“. Im Westen grenzt das Plangebiet an die Rabensteinstraße und im Süden an die Bleckeder Landstraße, bzw. den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11 „Dahlenburger Landstraße / Bleckeder Landstraße“.

 

Es ist das Ziel der Hansestadt Lüneburg, dieses Ensemble zu bewahren und vor Veränderungen zu schützen. Es werden Festsetzungen zu Baugrenzen und Gestaltungsregelungen mit einer örtlichen Bauvorschrift getroffen.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da sich der Zulässigkeitsmaßstab des Gebietes vom bisherigen Stand nach § 34 BauGB nicht wesentlich verändern soll. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1  BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4 c ist nicht anzuwenden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von November 2016 bis Dezember 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 22.05.2017 bis einschließlich 21.06.2017 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 30.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 stattgefunden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Im Sitzungsraum ausgelegt ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme.

 

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ wird die Veränderungssperre 02-2016 gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft gesetzt.

 

Ergänzender Sachverhalt nach Sitzung ABS am 14.03.2018

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 den Tagesordnungspunkt beraten.

Die bereits während der Sitzung eingebrachten Fragen zum Verfahren, zu regenerativen Energien, Ausgleichsflächen und Klima sowie zu Verkehrsflächen für Fahrradfahrer, zur Werbebeleuchtung, zu Standorten für geförderten Wohnungsbau und den zu schließenden Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden von der Verwaltung mündlich beantwortet.

Um weitergehende Fragestellungen, die auch schriftlich eingereicht wurden (s. Anlage I), durch die Verwaltung sachgerecht beantworten zu lassen, hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfohlen, die Vorlage in der nächsten Ausschusssitzung erneut zu beraten.

Die Verwaltung hat sowohl zu den schriftlich eingereichten Fragen als auch zu den Fragen aus der Sitzung in Anlage II schriftlich Stellung genommen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 23.04.2018 wird ergänzend vorgetragen.

 

Zudem sind die Gutachter zur Beantwortung von Fachfragen zugeladen worden.

 

 

Auf ein erneutes Versenden der bislang angefügten Anlagen wird verzichtet, da sie weiterhin im Ratsinformationssystem einsehbar sind.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Verfahrensübersicht II

                 Fragenkatalog

                 Stellungnahme der Verwaltung

                 Anregungen aus den Gremien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht II (14 KB)      
Anlage 5 2 Geltungsbereich (249 KB)      
Anlage 6 3 Abwägung TöB ÖA (1346 KB)      
Anlage 7 4 Begründung (3247 KB)      
Anlage 8 5 Energiekonzept Hanseviertel (446 KB)      
Anlage 9 6 Planzeichnung (2509 KB)      
Anlage 2 7 Fragenkatalog (1984 KB)      
Anlage 3 8 Stellungnahme der Verwaltung zum Fragenkatalog der Stadtratsfraktion Bündnis 90Grüne Stand 12.4.2018 (288 KB)      
Anlage 4 9 Anregungen aus den Gremien (209 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und

     Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und

    Weise beschlossen.

 

2.Der Bebauungsplan Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ wird gem. §

     10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Stammbaum:
VO/7698/18   Bebauungsplan Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Lanstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/7698/18-1   Bebauungsplan Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/7698/18-2   Bebauungsplan Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage