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Vorlage - VO/7697/18-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 II "Hanseviertel-Ost/Gewerbe"

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, TobiasBezüglich:
VO/7697/18
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost /Gewerbe“ eingeleitet.

 

Der Änderungsbereich liegt westlich der Ostumgehung, zwischen einer Waldfläche im Norden und der Bleckeder Landstraße im Süden. Im Westen wird der Bebauungsplan durch den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 153 I begrenzt.

 

Ziel der Planung ist es, Flächen für gewerbliche Nutzungen vorzubereiten, eine entsprechende Erschließungsflächen zu sichern und die Planung mit den Erforderlichkeiten und Flächenbedarfen der geplanten Autobahn 39 abzustimmen.

Der Erhalt von vorhandener Bausubstanz wurde geprüft und ist teilweise möglich.

 

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit der 73. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Juni 2016 bis Juli 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 22.05.2017 bis einschließlich 21.06.2017 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 30.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 stattgefunden. Eine Veröffentlichung im Internet fand statt.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha.

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Im Sitzungsraum ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Ergänzender Sachverhalt nach Sitzung ABS am 14.03.2018

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 den Tagesordnungspunkt beraten.

Die bereits während der Sitzung eingebrachten Fragen zum Verfahren, zu regenerativen Energien, Ausgleichsflächen und Klima sowie zu Verkehrsflächen für Fahrradfahrer, zur Werbebeleuchtung, zu Standorten für geförderten Wohnungsbau und den zu schließenden Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden von der Verwaltung mündlich beantwortet.

Um weitergehende Fragestellungen, die auch schriftlich eingereicht wurden (s. Anlage I), durch die Verwaltung sachgerecht beantworten zu lassen, hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfohlen, die Vorlage in der nächsten Ausschusssitzung erneut zu beraten.

Die Verwaltung hat sowohl zu den schriftlich eingereichten Fragen als auch zu den Fragen aus der Sitzung in Anlage II schriftlich Stellung genommen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 23.04.2018 wird ergänzend vorgetragen.

 

Zudem sind die Gutachter zur Beantwortung von Fachfragen zugeladen worden.

 

 

Auf ein erneutes Versenden der bislang angefügten Anlagen wird verzichtet, da sie weiterhin im Ratsinformationssystem einsehbar sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Verfahrensübersicht II

                 Fragenkatalog

                 Stellungnahme der Verwaltung

      Anregungen aus den Gremien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht II (14 KB)      
Anlage 5 2 Geltungsbereich (349 KB)      
Anlage 6 3 Abwägung TöB ÖA (1056 KB)      
Anlage 7 4 Begründung (1318 KB)      
Anlage 8 5 Umweltbericht (976 KB)      
Anlage 9 6 Energiekonzept (446 KB)      
Anlage 10 7 Planzeichnung (1386 KB)      
Anlage 2 8 Fragenkatalog (1984 KB)      
Anlage 3 9 Stellungnahme der Verwaltung zum Fragenkatalog der Stadtratsfraktion Bündnis 90Grüne Stand 12.4.2018 (288 KB)      
Anlage 4 10 Anregungen aus den Gremien (209 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und

     Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und

      Weise beschlossen.

 

2.Der Bebauungsplan Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost-Gewerbe“ wird gem. § 10 BauGB

           als Satzung beschlossen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/7697/18   Bebauungsplan Nr. 153 II "Hanseviertel-Ost/Gewerbe" Abwägungs- und Satzungsbeschluss   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
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