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Vorlage - VO/7741/18  

 
 
Betreff: Nitrat aus der Landwirtschaft im Lüneburger Grundwasser; Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Volker Schulz
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Anhörung
12.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In großen Teilen Niedersachsens hat der Eintrag von Nitrat ins Grundwasser, überwiegend verursacht durch landwirtschaftliches Handeln, zu Aufmerksamkeit geführt. Auf der wasserwirtschaftlichen Dienstbesprechung des Niedersächsischen Umweltministeriums mit den Unteren Wasserbehörden am 13. November 2017 wurde durch das Ministerium bekannt gegeben, dass ca. 35 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen übermäßig Stickstoffdünger dem Boden zufügen. Der Grundwasserkörper links und rechts der Ilmenau ist von einer Nitratbelastung nicht betroffen und hat nach wie vor einen guten Zustand.

 

Das Grundwasser, das im Wasserwerk Lüneburg aufbereitet und dem Stadtnetz zugeführt wird, wird im südlichen Bereich Lüneburgs sowie Teilen der Landkreise Lüneburg und Uelzen gebildet. Der Nitratgehalt liegt im Bereich der Nachweisgrenze. Das Wasserwerk Adendorf in Erbstorf fördert Grundwasser, das zum Teil im nordöstlichen Lüneburger Stadtgebiet gebildet wird. Auch dort liegt der Nitratgehalt im Bereich der Nachweisgrenze.

 

Damit Wasserschutzgebiete nicht einem übermäßigen Nitrateintrag unterliegen, hat das Land Niedersachsen 1992 das Modell der Trinkwasserschutzkooperationen im Wassergesetz eingeführt (§§ 28 und 93 des Nieders. Wassergesetzes). Aus den Einnahmen der Wasserentnahmegebühr werden vom Land den Wasserversorgern jährlich rund 17 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, damit zum Schutz des Trinkwassers freiwillige Vereinbarungen zwischen den Versorgern und den Landwirten über Einschränkungen bei der Bodenbewirtschaftung abgeschlossen werden. Ebenso wird eine landwirtschaftliche Gewässerschutzzusatzberatung finanziert. Es wurde eine „Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten“ erlassen. Die Verteilung der Finanzmittel und die Umsetzung der Verordnung werden vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) überwacht. Die Unteren Wasserbehörden werden eingebunden.

 

Im Gebiet von Lüneburg erfolgt die landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung imAuftrag des Trinkwasserversorgungsunternehmens Purena GmbH durch das Büro INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH, Hannover, das in Lüneburg eine Zweigstelle betreibt.

 

Das Ingenieurbüro INGUS wird im Ausschuss fachlich in das Thema einführen und über seine Tätigkeiten zum Grundwasserschutz im Lüneburger Raum vortragen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 41 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 300 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020

Produkt / Kostenträger: 561001/56100102

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: