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Vorlage - VO/7712/18  

 
 
Betreff: Bestimmung der/des neuen Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers für die Ortschaft Häcklingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin/ den Ortsvorsteher sowie dessen Stellvertretung für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie/ e muss in der Ortschaft wohnen, für die sie/ er bestellt ist.

 

Mit ihrem Umzug in das Stadtgebiet zum 07.01.2018, wohnt Frau Maria Schult nicht mehr in der Ortschaft Häcklingen. Damit endete mit Ablauf des 07.01.2018 ihre Zeit als Ortsvorsteherin für die Ortschaft Häcklingen.

  

Nach dem Wahlergebnis ist für die Ortschaft Häcklingen die SPD berechtigt die Nachfolge für Frau Maria Schult vorzuschlagen.

 

a) Vorschlag für die/den Ortsvorsteher/in:

  

Für die Ortschaft Häcklingen wird Frau/ Herr _________________________ vorgeschlagen.

 

 

b) Vorschlag für die/den stellvertretende/n Ortsvorsteher/in:

  

Für die Ortschaft Häcklingen wird Frau/ Herr _________________________ vorgeschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

-keine-

 



Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestimmt die/den Vorgeschlagene/n zum/zur Ortsvorsteher/in sowie zu deren Stellvertreter/in in der Ortschaft Häcklingen.