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Vorlage - VO/7621/18-1  

 
 
Betreff: Antrag "Pestizidfreie Kommune" der Fraktion Die Linke vom 16.01.2018, 15.46 Uhr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau LuchtBezüglich:
VO/7621/18
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
08.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Begriff „Pestizide“ wird häufig als Synonym für chemische Pflanzenschutz-, Unkrautvernichtungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet. Pestizide enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe. Die Vermarktung und Anwendung von Pestiziden sowie ihre Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften geregelt. Pestizide dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt gebracht oder verwendet werden.

 

Ein besonders umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel ist der Wirkstoff Glyphosat. Glyphosat wird durch grüne Pflanzenteile aufgenommen, verteilt sich in der gesamten Pflanze und führt zum Verwelken. Über die Wurzeln gelangt der Wirkstoff auch in den Boden. Die Halbwertzeit (Abbau der Hälfte) reicht je nach Temperatur und Bodenverhältnisse von 3 – 240 Tagen.

 

Durch den Einsatz von Glyphosat reduziert sich die Beikrautsamenbank im Boden und die Artenvielfalt an Wild- und Ackerwildkräutern insbesondere in den Ackerrandgebieten – als Lebensraum für Insekten - ist gefährdet. Ebenso leidet die Bodenfauna, zu denen u.a. auch im Boden lebende Insekten gehören. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Nahrungskette und damit auch auf den Artenbestand von insekten- und würmerfressenden Tieren wie Vögel und Kleinsäuger.

Hinzu kommen Bedenken, dass die Pestizidrückstände in den Lebensmitteln und im Trinkwasser gesundheitsschädigende Wirkung für den Menschen haben. 

 

Die EU-Länder haben der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat nach Beteiligung eines Vermittlungsausschusses für weitere fünf Jahre zugestimmt. Nach Angaben der EU-Kommission darf jedoch jedes Mitgliedsland selbst entscheiden und bei ernsten Bedenken den Verkauf von Glyphosat verbieten. Der Bund diskutiert, den Einsatz in Deutschland so weit wie möglich zu beschränken.

 

Bundesländer können per Erlass den Einsatz von Glyphosat in Kommunen auf Nichtkulturland (z.B. Sport- und Spielflächen, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, öffentliche Parks- und Gärten, öffentlich zugängliche Wege) verbieten. Niedersachsen hat die Verwendung von glyposathaltigen Pestiziden mit Erlass vom NMELV vom 06.05.2015 auf Nichtkulturland erheblich eingeschränkt.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist bereits einen Schritt weiter und verzichtet seit Jahren zur Pflege der kommunalen öffentlichen Flächen auf den Einsatz chemischer Pestizide. Die einzige Ausnahme ist die temporäre Bekämpfung  des Schädlingsbefalls durch den Eichenprozessionsspinner. Da durch den Eichenprozessionsspinner erhebliche allergische, gesundheitliche Gefahren für den Menschen drohen, wird bei Bedarf gegen den Befall wirksam und zielgenau durch den Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln vorgegangen.

 

Der Einsatz von Pestiziden im kommunalen Wirkungsbereich der Hansestadt Lüneburg stellt sich im einzelnen wie folgt dar.

 

Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL):

Die AGL verwendet zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege, Grünanlagen, Parks, Spielflächen, Schul- und Kindergartengelände keine Pestizide.

 

Friedhofsanlagen und Forstgebiete:

Die Gärtner und Forstwirte des Fachbereichs Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau verwenden ebenso seit Jahren keine chemischen Pestizide für die Pflege der Friedhofsanlagen sowie der Forstgebiete. Eine Ausnahme stellt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners dar. 

 

Kleingartenanlagen:

Die Hansestadt Lüneburg verpachtet die jeweiligen Kleingartenareale an den Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg. Es sind langfristige Laufzeiten mit jährlicher Verlängerung vereinbart. Der Bezirksverband empfiehlt den Kleingartenvereinen in seiner Gartenordnung, bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf die Belange des Umweltschutzes Rücksicht zu nehmen.

Für die Kleingarten-Vereine gibt es eine Fachberatung, die die Empfehlung  zum integrierten Pflanzenschutz und zum "Gärtnern ohne Gift" ausspricht. Darin ist auch die Empfehlung enthalten, auf die Verwendung von "Round up" (ein gängiges Unkrautvernichtungsmittel = Glyphosat) zu verzichten. Schriftliche Verbote gibt es jedoch nicht.

 

Landwirtschaftliche Pachtflächen:

Die Hansestadt Lüneburg verpachtet landwirtschaftliche Pachtflächen in der Regel mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren. In den bestehenden Verträgen ist keine Regelung zum Einsatz von Pestiziden enthalten. Für den Neuabschluss von Pachtverträgen wird vorgeschlagen, den Einsatz besonders problematischer Stoffe wie der Totalherbizide Glyphosat und Glufosinat und der bienengefährdenden Neonicotinoide zu untersagen.

 

Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau):

Die LüWoBau beauftragt Firmen mit der Gartenpflege. Die Verträge enthalten die Vorgabe, dass die Anwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmitteln auf den Flächen des Auftraggebers untersagt ist.

In der Gartenordnung für Mietergärten ist derzeit keine Regelung zur Verwendung von Pestiziden zur Unkrautvernichtung enthalten. Die Gartenordnung wird ab sofort um ein entsprechendes Verbot zur Verwendung von Pestiziden ergänzt.  

 

 

Zur Verwendung von Pestiziden durch Sportvereine zur Pflege der Sportanlagen wird in der Sitzung vorgetragen, da die Ergebnisses der Anfrage noch nicht vorliegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:            83 Euro

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:     entfällt

c)  an Folgekosten:      entfällt

d)Haushaltsrechtlich gesichert:                entfällt

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: entfälltl


Anlage/n:

 Antrag "Pestizidfreie Kommune" der Fraktion Die Linke vom 16.01.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Pestizidfreie Hansestadt Lüneburg (486 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung für den Neuabschluss von Verträgen zur Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entsprechende Formulierungen zur reduzierten Anwendung der Pestizide sowie zum Verbot der Totalherbizide Glyphosat und Glufosinat und der bienengefährdenden Neonicotinoide aufzunehmen.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Bezirksverband der Kleingärtner Gespräche zu führen, damit diese mit den Kleingartenvereinen klarstellende Vereinbarungen zum Umgang mit Pestiziden treffen. 

Stammbaum:
VO/7621/18   Antrag "Pestizidfreie Kommune" der Fraktion Die Linke vom 16.01.2018, 15.46 Uhr   06 - Bauverwaltungsmanagement   Antrag
VO/7621/18-1   Antrag "Pestizidfreie Kommune" der Fraktion Die Linke vom 16.01.2018, 15.46 Uhr   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service   Beschlussvorlage
/7621/18-1-1   Anfrage zum Antrag "Pestizidfreie Kommune (Vorlage VO/7621/18)" (Anfrage des Ratsherrn Gros vom 22.07.19, eingegangen am 22.07.19 um 22:05 Uhr)   06 - Bauverwaltungsmanagement   Anfrage