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Vorlage - VO/7685/18  

 
 
Betreff: Maßnahmenkatalog 2017 des Lüneburger Citymanagement e.V.
"Frequenzsteigerung für ein attraktives Lüneburg zur Stärkung des lokalen Handels"
Einschätzung der Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:03 V ÖPNV und Verkehr
Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus  03 N Koordinierungsstelle für nachhaltige Entwicklung
   Bereich 31 - Umwelt
   Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
17.05.2018 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Lüneburger Citymanagement e.V. (LCM) hat im Jahr 2017 einen Maßnahmenkatalog zur Frequenzsteigerung für ein attraktives Lüneburg zur Stärkung des lokalen Handels erarbeitet (s. Anlage). Die vom LCM formulierten Zielsetzungen gliedern sich dabei in drei Themenblöcke:

 

  1. Verkehr in der Innenstadt
  2. Attraktivitätssteigerung der Innenstadt
  3. Sicherheit in der Innenstadt 

 

Im Nachfolgenden soll auf die einzelnen Zielsetzungen und die im Maßnahmenkatalog skizzierten Maßnahmen eingegangen werden. Die Darstellung orientiert sich nicht an der o.g. Gliederung des Maßnahmenkataloges LCM.

 

 

  1. E-Mobilität

Ein gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg zu entwickelndes Elektromobilitätskonzept befindet sich derzeit in der Phase der Beauftragung und wird aus heutiger Sicht im Frühjahr 2019 vorliegen. Im Rahmen des Elektromobilitätskonzeptes soll u. a. auch eine Strategie für den Aufbau von Ladeinfrastruktur entwickelt werden. Dabei gilt es, Ladeinfrastruktur im Bereich der Lüneburger Innenstadt nicht nur bedarfsgerecht sondern in gewissem Maße mit Augenmaß auch angebotsorientiert zu installieren. Aus Sicht der Verwaltung ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der für den Einkaufsverkehr relevanten Parkmöglichkeiten zu legen.

 

Im Austausch mit dem für den ÖPNV zuständigen Aufgabenträger, dem Landkreis Lüneburg, soll darauf hingewirkt werden, dass dem mit der Durchführung im Stadtgebiet beauftragte Verkehrsunternehmen Auflagen zum Einsatz von umweltfreundlichen Bussen mit Elektroantrieb gemacht werden.

 

 

  1. Lieferverkehrskonzept und Reduzierung der Innenstadtverkehre

a) Die Verwaltung befindet sich derzeit in Gesprächen mit der Süderelbe AG, der Wirtschaftsförderung (WLG) und dem Lüneburger City Management mit dem Ziel, ein innovatives Lieferkonzept für die Lüneburger Innenstadt zu entwickeln. Ziel muss es sein, dem auch in der Lüneburger Innenstadt festzustellenden steigenden Verkehrsaufkommen durch Handwerkerfahrzeuge, Paket- und Lieferdienste im Sinne von innovativen Ansätzen und Bündelung von Fahrten entgegenzuwirken. Dieses Lieferkonzept soll zudem Baustein zur Bewahrung der Aufenthaltsqualität in der Lüneburger Innenstadt sein, ein entscheidendes Element für die Qualität des Konzepts Kaufhaus Innenstadt. Die Verwaltung wird das Projekt zu gegebener Zeit in den Gremien vorstellen.  

 

b) Der LCM schlägt, insbesondere für den Platz Am Sande, eine Änderung der Lieferverkehrszeiten für die Fußgängerzone vor. Bisher ist das Befahren der Fußgängerzone für Lieferverkehr grundsätzlich in der Zeit von 18:00 bis 11:00 Uhr möglich. Ungeachtet dieser zeitlichen Vorgaben kann für das Befahren der Fußgängerzone eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

In einem ersten Schritt regt der LCM an, die Lieferzeit auf 19:00 bis 11:00 Uhr zu beschränken (Ausdehnung des Verbots um eine Stunde nach hinten) und in einem zweiten Schritt auf 19:00 bis 10:00 Uhr (Ausdehnung des Verbots um eine Stunde nach vorne) zu beschränken. Hierdurch soll die Sicherheit und Verkehrsberuhigung in der Fußgängerzone erhöht werden.

 

Grundsätzlich gilt, um unbillige Härten abzuwenden, dass bei berechtigten Individualbedürfnissen Ausnahmen von Verboten der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden können. Ausnahmen dürfen nur in besonderen Einzelfällen erteilt werden, sie dürfen nicht dazu führen, dass der Kerngehalt der Beschilderung auf Dauer beseitigt oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird.

 

Zur Erhöhung der Verkehrsberuhigung und -sicherheit wird vorgeschlagen, eine neue Richtlinie über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu entwerfen.

 

Als Beispiel für die Fußgängerzone könnte diese die Anpassung der Lieferzeiten – wie von LCM vorgeschlagen – vorsehen (19:00 bis 10:00 Uhr). Ausnahmegenehmigungen würden für den allgemeinen Lieferverkehr dann nicht mehr erteilt werden. Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den Verkehrsaußendienst müssten die Durchsetzung einer entsprechenden Neuregelung unterstützen.

 

Ausnahmegenehmigungen für Fußgängerzonen würden dann nur noch an

 

-          Entsorgungsbetriebe

-          Energieversorger

-          Technische Notdienste

-          Handwerker

-          Soziale Dienste wie mobile Pflegedienste

-          Paketdienste

-          Apothekenlieferdienste

 

erteilt werden. Ebenso werden Zufahrtsberechtigungen zu Stellplätzen in der Fußgängerzone für die Inhaber ausgestellt.

 

 

 

  1. Reisebusverkehr Am Ochsenmarkt

Die Attraktivität der Hansestadt Lüneburg zeigt sich auch darin, dass insbesondere in den Sommermonaten täglich viele Reisebusse die Innenstadt der Hansestadt Lüneburg anfahren. Wünschenswert erscheinen diesbezüglich ein zentraler (innerstädtischer) Haltepunkt zum Aus- bzw. Einsteigen der Fahrgäste sowie eine dezentrale Parkfläche zur Entlastung der Innenstadt.

 

Momentan halten die Reisebusunternehmen vorwiegend Am Markt/Am Ochsenmarkt zum Ein- bzw. Aussteigen der Besucher. Dies bringt natürlich Beunruhigung in die Innenstadt, zum einen da die Reisebusse – teilweise zeitgleich – über den verkehrsberuhigten Bereich der Bardowicker Straße einfahren und beim Marktplatz halten und zum anderen aufgrund der hohen Anzahl von Besuchern an einem Ort.

Des Weiteren können die Fahrgäste nur bequem aus den Reisebussen an den Bushaltestellen beim Amtsgericht ein- bzw. aussteigen, hierbei wird aber der Fahrplan und das Anfahren der Haltestelle für die Busse ÖPNV erschwert  bzw. teilweise unmöglich.

Das Halten zum Ein- und Ausstieg der Reisebusfahrgäste ist daher nur beim Landgericht ohne Einschränkungen für den ÖPNV möglich.

 

Vor dem Museum Lüneburg wurden bei dessen Errichtung u. a. 2 Busparkplätze hergestellt. Diese sind barrierefrei ausgebaut und bieten eine gute Innenstadtanbindung direkt zum Platz Am Sande. Momentan kann hier der Bus für 2 Stunden parken.

 

Ein längeres Parken für die Dauer des Aufenthaltes der Touristen ist für Reisebusse (mit begrenzten Kapazitäten) lediglich auf den Sülzwiesen möglich. Momentan sind auf dem unbewirtschafteten Parkplatz Sülzwiesen 8 Busparkplätze eingerichtet; zudem befindet sich dort eine Toilettenanlage.

 

Im Zusammenhang mit der jüngsten Diskussion um eine mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerinteressen (über das Jahr verteilte Nutzung des Festgeländes Sülzwiesen für verschiedene Veranstaltungen/Veranstalter)  die Errichtung von zusätzlichen Busparkplätzen an der Westseite des Festgeländes Sülzwiesen mit Zufahrt über die Straße Am Grasweg sinnvoll erscheint, um unter verkehrlichen Aspekten die Reisebusse an einem zentralen Standort zu bündeln. Dies entspricht den Aussagen der  Lüneburg Marketing GmbH, die ebenfalls einen gestiegenen Bedarf an Busparkplätzen festgestellt hat.

 

 

  1. ÖPNV-Busverkehr Innenstadt

Die weitere Entlastung der Innenstadt vom Busverkehr war sowohl Bestandteil der Untersuchungen zur Optimierung des Stadtbusverkehrs im Jahr 2009 als auch des im letzten Jahr vom Landkreis Lüneburg in Auftrag gegebenen Integrierten Mobilitätskonzeptes, wobei darin die Aussage getroffen wurde, dass aufgrund der Komplexität des Themas und der möglichen Varianten mit all ihren Vor- Und Nachteilen eine gesonderte Untersuchung für notwendig erachtet wird. Dass eine solche Untersuchung im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Mobilitätskonzeptes erfolgt, hat der Landkreis Lüneburg abgelehnt und stattdessen darauf verwiesen, dass konkrete Vorschläge durch die Hansestadt zu unterbreiten seien.

 

Die  Stadt hat daraufhin einen Handlungsrahmen formuliert, der neben der Untersuchung der Entlastung der Innenstadt von Stadt- und Regionalbuslinien auf Grundlage der Empfehlungen 2009 und der HVV-Fahrgasterhebung 2016 auch alternative ÖPNV-Bedienungsangebote der Innenstadt herausarbeiten  und Vorschläge zur Verbesserung der Fahrzeugqualität insbesondere hinsichtlich der Emissionsminderungen unterbreiten soll. Der entsprechende Auftrag an das bereits im Jahr 2009 für die Stadt tätige gewesene Gutachterbüro wird zeitnah ausgelöst.

 

 

  1. Radverkehr

Es wird von Seiten der Verwaltung angestrebt die Lieferzeiten im Innenstadtbereich mit denen für das Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrende zu synchronisieren und an die veränderten Anforderungen des Einzelhandels anzupassen („Lieferverkehr und Radfahren frei von 19:00 bis 10:00 Uhr“, s.o.).

 

Die Verbesserung der Fahrradabstellsituation in der Innenstadt wird von der Verwaltung als Daueraufgabe angesehen, die jedoch mit den vielfältigen innerstädtischen Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen ist. Da aufgrund dessen die Erweiterung der Abstellmöglichkeiten gerade im Bereich der Fußgängerzonen sehr begrenzt ist, hat man in den letzten Jahren insbesondere an den Randbereichen der Innenstadt Kapazitätserweiterungen (wie z.B. in der Roten Straße) vorgenommen. Damit wurde die Zahl innerstädtischer Fahrradabstellmöglichkeiten in den letzten 10 Jahren von 913 auf 1.085 erhöht.

 

Gleichwohl ist festzustellen, dass Radfahrende trotz vorhandener Kapazitäten in Nebenlagen regelmäßig Fahrräder unmittelbar an ihrem zentral in der Innenstadt gelegenen Zielort abstellen, ohne dass dort geeignete Abstellanlagen vorhanden wären. Aus diesem Grund wird es gerade nicht als zielführend angesehen, wie vom LCM vorgeschlagen, zentrale Abstellmöglichkeiten (Fahrradbügel) wie z.B. Am Sande oder am Schrangenplatz in Nebelagen zu verlagern. Vielmehr sollte bei bevorstehenden Umgestaltungen des Straßenraums wie z.B. in der Bardowicker Straße die Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten in zentraler Lage geprüft werden.

 

 

  1. Barrierefreiheit

Aufgrund von geänderten Bedürfnissen, wie z.B. der Radfahrerbelange und der Barrierefreiheit plant die Hansestadt Lüneburg in der Salzstraße Am Wasser im Rahmen ihrer Neugestaltung zum ersten Mal geschnittenes Granitpflaster einzubauen. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit im historischen Stadtkern ist jedoch dem Denkmalschutz eine große Aufmerksamkeit zu gewähren. Bei den in der jüngsten Vergangenheit durchgeführten  Tiefbaumaßnahmen werden taktile Elemente standardmäßig eingebaut, wie in der Roten Straße bereits im letzten Jahr umgesetzt. Auch die Problematik der Barrierefreiheit in der Heiligengeiststraße wird in diesem Jahr durch das Ersetzen von geschnittenem Granit beseitigt.

 

 

  1. Beleuchtung

Die Beleuchtung im Innenstadtbereich wird in jedem Jahr um kreative Leuchtmittel ersetzt bzw. ergänzt, wie am Beispiel des Durchgangs in den Glockenhof zu sehen ist. Hier wurden die zerstörungsanfälligen Wandleuchten durch Bodenstrahler ersetzt, die ein ganz neues Bild ergeben. Beleuchtungen in Parkanlagen, wie z.B. im Clamartpark sind zurzeit nicht vorgesehen.

 

  1. Wasserspiele in der Innenstadt

Bereits im Januar dieses Jahres wurde in gemeinsamer Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten sowie des Kultur- und Partnerschaftsausschusses die Idee für ein Wasserspiel Am Sande vorgestellt.  Ein Wasserspiel in Form von kleinen Fontänen würde den Platz Am Sande beleben und zusätzlich einen positiven Effekt auf das Mikroklima ausüben und im Winter durch eine integrierte Beleuchtung positive Stimmung ausüben. Die Verwaltung wurde beauftragt das Wasserspiel detailliert zu planen und Kosten einzuwerben. Im Rahmen des Verkehrsausschusses wird der Projektstand vorgestellt.

 

 

  1. Bänke

Die Verwaltung hat in einem Ortstermin unter Einbindung des Marktmeisters neue Standorte für zusätzliche Bänke am Rathausmarkt abgestimmt. Im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschusses werden die Standorte und der neue Banktyp vorgestellt.

 

 

  1. Öffentliche Toilettenanlage Waagestraße

In direkter Nachbarschaft zur Tourist-Info entsteht im Rathaus eine Öffentliche Toilettenanlage. Die barrierefreie Toilette, das Herren-WC und die Haustechnik werden in der ehemaligen Ratskellerküche realisiert, das Damen-WC in einem angrenzenden, gewölbten Raum.

 

Die Innengestaltung unterstreicht das historische Ambiente und steht in Verbindung mit zusätzlichen Serviceangeboten für eine Aufenthaltsqualität, die herkömmliche öffentliche Toilettenanlagen nicht bieten.

 

Bei den Öffnungszeiten und Reinigungsintervallen werden die Belange der verschiedenen Nutzergruppen (u.a. Marktbeschicker) berücksichtigt.

 

Die Erschließung der Toilettenanlage erfolgt über den östlich der Gerichtslaube angrenzenden Innenhof. Der Innenhof wird neu gestaltet, barrierefrei umgebaut und mit Bänken möbliert. Da die noch zu entwickelnden musealen Angebote im Erdgeschoss des Gerichtslaubenflügels ebenfalls über den Innenhof erschlossen werden, entsteht eine mehrfach bespielte, attraktive Außenanlage vor der öffentlichen Toilettenanlage.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:                                                           300,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Maßnahmenkatalog LCM

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 Maßnahmenkatalog LCM (6431 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und die Kosten für die Maßnahmen zu ermitteln.