Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gem. § 24 SGB VIII haben Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen, Kindergärten, Horten und Einrichtungen der Tagespflege vorzuhalten.
Diese Aufgabe wurde vom Landkreis Lüneburg auf die kreisangehörigen Gemeinden per Vertrag übertragen.
In den vergangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde regelmäßig über die Weiterentwicklung der Kitabedarfsplanung berichtet.
In der Hansestadt sind insgesamt 61 Einrichtungen mit der Betreuung der Krippen- und Kitakinder sowie der Grundschüler befasst. Davon befinden sich 11 Kitas und 2 Horte in der unmittelbaren Trägerschaft der Hansestadt. Die übrigen 48 Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben.
Darüber hinaus werden derzeit 283 Lüneburger Kinder im Alter von 0-6 Jahre durch Tagespflegepersonen betreut. Es handelt sich um 250 Kinder im Alter von 0-3 Jahre und 33 Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
Für diese Kinder sind 73 Tagespflegepersonen aus der Stadt und 44 Personen aus dem Landkreis Lüneburg tätig. Diese Tagespflegepersonen bieten bis zu 326 Plätze an. Die Tagespflege stellt somit eine wichtige Stütze der Betreuung insbesondere in der Altergruppe der 0-3 jährigen Kinder dar.
Die Kitaverwaltung beobachtet mit besonderer Aufmerksamkeit die Einwohnerentwicklung in der Hansestadt.
Wie bereits in vorherigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet, ist die Zahl der bis 6-jährigen Kinder seit dem Beginn der 2000er Jahre durch die Attraktivität Lüneburgs als Zuzugsgemeinde kontinuierlich angestiegen.
Betrug die Zahl der Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren im Jahr 2011 noch 3.849 in der Stadt, ist diese Zahl aktuell auf 4.205 Kinder angestiegen und für das Kitajahr 2021/2022 wird eine Zahl von 4.429 Kindern prognostiziert.
Diese Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung und müssen entsprechend bedarfsgerecht versorgt werden.
Daneben stellt die Gruppe der geflüchteten Familien bei den Zuzügen und Familiennachzügen einen wichtigen Faktor dar. So sind allein im Kalenderjahr 2017 rd. 100 Kinder bis 6 Jahre nach Lüneburg zugezogen. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.
Aktuelle Versorgung mit Betreuungsplätzen
Die Plätze verteilen sich auf ganz Lüneburg wobei auffällt, dass im Nord-Osten Lüneburgs sehr wenige Krippenplätze vorhanden sind, was aber durch eine hohe Dichte der Tagespflege aufgefangen wird.
Im Verhältnis von Bedarf und Bestand an Plätzen ergibt sich für die Stadt und die Stadtbereiche folgendes Bild:
- Die Versorgungsquote hinsichtlich der Betreuungsplätze für 1-3-jährige Kinder liegt mit 1.004 Plätzen für 1.457 Kinder der entsprechenden Altersgruppe bei ca. 69% (inklusive TP). - Ohne TP liegt sie bei lediglich 47%, was im Bundesvergleich sehr gut ist, aber nicht die Nachfrage deckt.
Hier fällt auf, dass – vor dem Hintergrund des Ziels sozialraumnahe Plätze zu schaffen - der Osten Lüneburgs am schlechtesten versorgt ist.
- Die Versorgungsquote hinsichtlich der institutionellen Betreuungsplätze für 3-6-jährige und nicht schulpflichtigen Kinder liegt bei ca. 83% (2.292 Plätze bei 2.748 Kindern in der Altersgruppe). - Mehr als 450 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren besuchen derzeit keine Kita oder Tagespflegeperson.
In der Grafik fällt auf: - Im Stadtteil Altstadt gibt es sehr viele zentral erreichbare Plätze. - Diese werden stark aus dem Norden Lüneburgs angewählt, da hier die Versorgungsquote am niedrigsten ist. Wenn der Norden entlastet wird, sind in der Altstadt Plätze für andere Stadtgebiete (z.B. auch Ilmenaugarten) frei.
Aus den angeführten Entwicklungen lässt sich ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen in der Hansestadt ableiten, der im Kita-Jahr 2021/22 nach grober Schätzung mind. 630 Plätze gegenüber dem Stand aus Mitte 2017 umfassen wird.
Darin sind enthalten:
- Annahme, dass das Wachstum in etwa dem der letzten 6 Jahre entspricht und, - die Zielsetzung für 2021/22, 90% Versorgungsquote für 3-6 Jährige und 75% für 1-3 Jährige) zu schaffen.
Darüber hinaus sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Durch die Umsetzung der Inklusion bei der Kinderbetreuung ist es aufgrund der Nachfrage von Eltern erforderlich, integrative Plätze in den Regelgruppen anzubieten, das bedeutet aufgrund der bestehenden Vorschriften eine Verringerung der Stärke von 23 auf 18 Plätze in den Kitagruppen. Die Verwaltung geht hier von einem zusätzlichen Bedarf von 90 Regelplätzen aus.
Der Trend, dass beide Elternteile nach einem Jahr bereits wieder voll in den Beruf einsteigen bzw. zurückkehren, nimmt weiter zu. Daher ist eine weitere Ausweitung des Angebotes an Krippenplätzen erforderlich.
Zudem erfordert die Erwartung der Eltern, „passgenau“ zum 1. Geburtstag des Kindes, also auch unterjährig im Kitajahr einen Krippenplatz zu erhalten, das Bereitstellen einer größeren Anzahl von Krippenplätzen, die dann zeitweise (noch) nicht belegt sind.
Die Tagespflege stellt eine echte Alternative zur Krippenbetreuung dar. In der Hansestadt leistet die hohe Anzahl von Tagespflegestellen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Betreuung der 1-3-jährigen. Es gilt, die Tagespflege in diesem Umfang zu erhalten, idealerweise auszubauen. Hinderlich ist dabei die für die Tagespflegepersonen relativ geringe Bezahlung und die Schwierigkeiten eine verlässliche Vertretungsregelung zu sichern. Hierzu ist die Verwaltung mit dem Landkreis Lüneburg im Gespräch, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.
Auch wenn die Tagespflege von vielen Eltern eher nachrangig angewählt wird, erfüllt diese jedoch ebenso den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Im Zuge der Rückkehr in eine volle Erwerbstätigkeit nimmt der Trend zur Ganztagesbetreuung in starkem Maße zu. Mehr als die Hälfte der Kitaplätze werden inzwischen als Ganztagsplatz gebucht.
Auch die kurzfristigen Gesetzesänderungen der Koalitionsregierung in Niedersachsen erhöhen das Erfordernis, Kitaplätze bereit zu stellen. So hat bereits die bloße Ankündigung der Landesregierung zur Beitragsfreiheit dazu geführt, dass sich Eltern melden und unter dem Argument der Kostenfreiheit jetzt auf eine Ganztagsbetreuung ummelden möchten.
Und ebenso führt die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages zu einer noch nicht vollständig planbaren Größe der Gruppe von Kindern, die kurzfristig unter dem inzwischen bekannt gewordenen Stichtag 01.05. durch Antrag der Eltern vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Erste Schätzungen auf Basis der von der Landesregierung mitgelieferten Daten lassen für Lüneburg mindestens eine Kitagruppe zusätzlich erwarten.
Dieser Vorlage angefügt ist eine Aufstellung, der im Zeitraum bis 2021/2022 beabsichtigten Vorhaben.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die neuen Kitastandorte:
Kita Ochtmisser Kirchsteig (Realisierung noch in 2018) Kita beim Johanneum Kita Ebensberg
Zu den Vorhaben zur Erweiterung bestehender Einrichtungen oder der Neuerrichtung wird in der Sitzung im Detail anhand einer Präsentation vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: > 10 Mio. € über 5 HHJ c) an Folgekosten: noch nicht zu beziffern d) Haushaltsrechtlich gesichert: jeweils im Zuge der Beschlüsse des Rates zum HH Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Zuschüsse des Landes 12.000 €/neuen Krippenplatz; Anlage/n: Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Ausbauplanung ist wie vorgestellt weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang im JHA berichten.
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