Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Ratsherr Niels Webersinn hat sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg mit Erklärung vom 01.02.2018 niedergelegt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat den Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Der Gemeindewahlleiter hat festgestellt, dass für Herr Webersinn
Herr Eberhard Manzke Friedenstraße 30 21335 Lüneburg
In den Rat der Hansestadt Lüneburg nachrückt. Herr Manzke hat die Berufung in den Rat der Hansestadt Lüneburg nach den kommunalrechtlichen Vorschriften angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:12,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Herrn Niels Webersinn fest und nimmt das Nachrücken von Herrn Eberhard Manzke zur Kenntnis.
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