Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Am 13.01.2018 wurde Herr Christoph Stegen von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen erneut als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Stegen vorliegen, kann er zum 01.05.2018 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen erneut ernannt werden.
Am 26.01.2018 wurde Herr Rainer Utermöhlen von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Mitte erneut als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Utermöhlen vorliegen, kann er zum 15.03.2018 wiederum zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mitte ernannt werden.
Des Weiteren wurde am 26.01.2018 Frau Meral Fischer von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Mitte wieder als stellvertretende Ortsbrandmeisterin vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Frau Fischer vorliegen, kann sie zum 15.03.2018 zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Mitte erneut ernannt werden.
Der Kreisbrandmeister wurde zur vorgesehenen Ernennung angehört und hat keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 49 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine ersichtlich c) an Folgekosten: Monatliche Aufwandsentschädigung nach Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 08.05.2014: Unter § 2 Abs. 1 Nr. 3.: der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg – Mitte150,00 € Nr. 4.: die stellvertretende Ortsbrandmeisterin Lüneburg – Mitte110,00 € Nr. 6.: die übrigen Ortsbrandmeister (u.a. Häcklingen)110,00 € d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag: 1.Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen zu ernennen.
2.Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Rainer Utermöhlen mit Wirkung vom 15.03.2018 bis zum 14.03.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mitte zu ernennen.
3.Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Frau Meral Fischer mit Wirkung vom 15.03.2018 bis zum 14.03.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Mitte zu ernennen.
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