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Sachverhalt: 1.
Betriebsabrechnung
2002 und Gebührenbedarfsberechnung 2004 - 2005 Die Betriebsabrechnung 2002 (Anlage 1)
weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von 381,9 T € aus. Der Ergebnisvortrag aus 2000 sowie die
Ergebnisverzinsung führen zu einem negativen Gesamtergebnis von
rd. 1.097,4 T €. Der von der vorjährigen Gebührenbedarfsberechnung erfasste Kalkulationszeitraum betraf die Jahre 2003 und 2004. Ein Abgleich mit der aktuellen Entwicklung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass bereits in 2004 eine erneute Gebührenanpassung erforderlich ist. Der wesentliche Grund für diese Notwendigkeit liegt überwiegend im Bereich der Gebühreneinnahme. Während in 2002 (dem letzten Jahr vor der Gebührenerhöhung) die Einnahme um rd. 841 T € hinter der Erwartung gemäß Gebührenbedarfsberechnung zurückblieb, zeichnet sich für die Folgejahre trotz der Gebührenanpassung von 2003 weiterhin ein jährlicher Fehlbetrag von rd. 560 T € ab. Die zu erwartende Ergebnisentwicklung führt zu der Empfehlung, ab 2004 die Gebühr erneut anzuheben. Eine Erhöhung von 1,46 € um 0,14 € (= 9,6 %) auf 1,60 € / m³ Abwasser ist erforderlich, um den nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) herzustellenden Ausgleich der Defizite im Kalkulationszeitraum zu erzielen. Die hieraus resultierende jährliche Mehreinnahme, die ab 2005 voll zur Auswirkung kommt, beträgt rd. 700 T €. Wegen der versetzten Abrechnungszeiträume reduziert sich die Auswirkung im ersten Jahr (2004) auf rd. 518 T € . Die Gebührenanpassung ist in der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) enthalten, aus der sich folgende Vorausschau ergibt: Beträge in € Jahr 2004 2005 Einnahmen 11.008.600 11.286.200 Ausgaben 10.809.214 10.308.797 Jahresbezogenes
Ergebnis 199.386 977.403 Vortrag aus Vorvorjahr - 1.097.358 -
26.326 Ergebnisverzinsung - 108.271 46.172 Gesamtergebnis - 1.006.243 997.249 Weitere
Erläuterungen Personalaufwand Das gesamte
Personal besteht aus städtischen Bediensteten, deren Bezüge im städtischen
Haushalt nachgewiesen sind. 3 Abrechnungsbereiche sind zu unterscheiden: 1.
Personal
des Klärwerks inkl. Geschäftsleitung u. Verwaltung der AGL 2.
Kanalkolonne 3.
Bedienstete
des Bereiches 31 (Umweltschutz), die auf Grund ihrer Funktion ganz oder
teilweise dem Bereich Abwasserbeseitigung zuzurechnen sind Die
Gruppen 1 u. 2 werden auf Grund eines Personalgestellungsvertrages der
Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) überlassen. Die Personalkosten der 3
Gruppen werden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung verursachungsgerecht
zugeordnet. Im Prognosezeitraum wirkt sich u. a. kostenbegünstigend aus, dass
die Kanalkolonne um 2 Mitarbeiter reduziert wurde. Untersuchungskosten getrennte Gebühr für Schmutz- u. RegenwasserDer
in 2004 einmalig anfallende Betrag von 350 T € dient der
Erhebung der Flächendaten für das vom Gesetzgeber geforderte neue
Gebührensystem. Nachdem nunmehr entsprechende Kostenvoranschläge und
Beschlüsse existieren, musste diese Position in die Kalkulation einbezogen
werden. Sie werden auf einen Kalkulationszeitraum von 3 Jahren verteilt. Entgelte an die AGLBasis
für das Abrechnungsjahr ist die Schlussrechnung, welche die AGL der Stadt
Lüneburg in Rechnung stellt. Für die beiden folgenden Jahre wird der
Wirtschaftsplan der AGL herangezogen. Dieser sieht ab 2003 einen erhöhtes
jährliches Volumen für Kanalsanierungen vor. In den folgenden Jahren sind keine
weiteren Steigerungen vorgesehen. 2.
Änderung
der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Die
zu beschließende Änderungssatzung (Anlage 3) ist beigefügt. Sie enthält in
§ 12 Abs. 1 die empfohlene neue Gebühr von 1,60
€ / m³ Abwasser. Erläuterungen In Lüneburg wird noch ausschließlich der Frischwassermaßstab bei der Ermittlung der Abwassergebühr zu Grunde gelegt. Nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen soll dann die getrennte Gebühr eingeführt werden. Die gesamten Abwasserbeseitigungskosten werden sich durch die neue Aufteilung zwar nicht grundsätzlich ändern, wobei aber neben den Einführungskosten Pflegeaufwand anfallen wird. Nach dem statistischen Bundesamt hat sich in den Jahren seit 1992 der Frischwasserverbrauch pro Kopf in Deutschland um ca. 15 % reduziert. Neben diesem erfreulichen Umweltaspekt gibt es weitere Punkte, die bei der Beurteilung der Kalkulation in die allgemeinen Überlegungen zur Abwassergebühr einfließen sollten: - Weil die Fixkosten für
Kläranlage und Kanalnetz grundsätzlich relativ konstant bleiben bzw. durch
Investitionen in der jüngsten Vergangenheit auch teilweise angestiegen sind,
verteilen sich die Kosten auf eine geringere Abwassermenge. - Berücksichtigt man, dass die
Gebühren im Jahr 1993 auf 1,41 € und 2003 auf 1,46 € pro m³
Abwasser angepasst wurden, bedeutet dieses eine ca. 13,5 %ige
Gebührenerhöhung seit 1993. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen
Steigerung von 1,2 %. Die Folge ist, dass ein Lüneburger Haushalt
statistisch gesehen im Jahr 2004 auf Grund der reduzierten Abwassermenge
genauso viel Geld für die Reinigung seines Abwassers ausgeben wird, wie zum
Zeitpunkt der vorletzten Gebührenanpassung. - Lüneburg steht in Deutschland,
in Niedersachsen und im näheren Einzugsgebiet betrachtet an der unteren Skala
der realen Abwassergebühren. Eine Übersicht (Anlage 4) macht dieses
deutlich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage 1
= Betriebsabrechnung Anlage 2
= Gebührenbedarfsberechnung Anlage 3
= Änderungssatzung Anlage 4
= Übersicht Abwassergebührenvergleich
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abwasserbeseitigung wird
zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2005 sowie
der 10. Änderungssatzung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung wird
zugestimmt. |
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