Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7626/18  

 
 
Betreff: Erweiterung des Wohnungsbauförderprogramms Zwo21
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Beratungsfolge:

 

VO/6472/1526.11.2015 Rat der Hansestadt Lüneburg

VO/6562/1609.03.2016 Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen

VO/6562/1611.03.2016 Verwaltungsausschuss

VO/6562/1617.03.2016 Rat der Hansestadt Lüneburg

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Lüneburg diskutiert (VO/6472/15) und die Verwaltung beauftragt, ein Wohnungsbauförderprogramm für Lüneburg zu erstellen, welches dann in der Sitzung am 17.03.2016 mit Wirkung zum 01.04.2016 beschlossen wurde (VO/6562/16).

 

Die Nachfrage nach Wohnraum von Menschen aus der Region ist in den letzten Jahren, auch durch die Nähe und die verkehrliche Anbindung zu Hamburg, unvermindert hoch. Neu gebaut werden zurzeit überwiegend größere Wohnungen mit hohem Ausstattungsstandard in bevorzugten Lagen für kaufkräftige Nachfrager. Ein adäquates Angebot an kleinen Wohnungen mit bezahlbaren Mieten für einkommensschwache Haushalte oder größere, bezahlbare Wohnungen für Familien besteht nicht in ausreichendem Umfang. Eine nachhaltige Entspannung des lokalen Wohnungsmarktes zeichnet sich gegenwärtig nicht ab.

 

In den letzten Jahren haben sich zunehmend gemeinschaftliche Wohnformen/-projekte am Wohnungsmarkt etabliert, sowohl in mittleren und großen Städten als auch auf dem Land.

 

Unter gemeinschaftlichen Wohnprojekten versteht man Wohnformen, bei denen mehrere Haushalte an einem Wohnstandort jeweils in separaten Wohnungen leben, sich aber für das gemeinschaftliche Leben, eine gegenseitige Unterstützung oder die Verfolgung eines gemeinsamen Lebensgrundsatzes entschieden haben. Die Projekte werden in wesentlichen Bereichen durch die Bewohner selbst organisiert.

 

Gemeinschaftliche Wohnformen übernehmen dabei aus Sicht der Kommunen eine wichtige Rolle bei der Ergänzung und Ausweitung des Wohnangebotes und liefern einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung preiswerten Wohnraums.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, das Wohnungsbauförderprogramm Zwo21 für gemeinschaftliche Wohnformen zu öffnen unter Beibehaltung der übigen Förderbestimmungen (siehe Wohnungsbauförderprogramm Zwo 21, S. 2 und 3, Ziffer 3 „Fördergegenstände“ / „angemessene Wohnungsgrößen“ – Zusatz „gemeinschaftliche Wohnformen“ ergänzt

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:164,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Jax (Ansatz vorhanden)

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: Investition Nr. 01-522-003, Teilhaushalt 20000

Produkt / Kostenträger: 522002

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

 


Anlage/n:

Wohnungsbauförderprogramm in der Fassung vom 01.02.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wohnungsbauförderprogramm Hansestadt Lüneburg in der Fassung vom 01.02.2018 (68 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Das von der Verwaltung vorgelegte, erweiterte Wohnungsbauförderprogramm Zwo21 wird beschlossen.