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Vorlage - VO/7617/18  

 
 
Betreff: Integrierte Gesamtschule Lüneburg; Erhöhung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Zum Schuljahr 2015/16 wurde für die IGS Lüneburg eine 4-zügige gymnasiale Oberstufe eingerichtet. Damit wurden 104 Schulplätze in der Oberstufe geschaffen (26 Plätze x 4 Züge).

Diese Zügigkeit ist aus der Schule heraus auch durch die Zahlen der erweiterten Abschlüsse des 10. Jahrgangs so bestätigt worden. 2015 waren es 99 erweiterte Abschlüsse, 2016: 92, 2017: 85, 2018 werden es voraussichtlich 92.

Neben diesen Schülerinnen und Schülern melden sich aber seit 2015 auch regelmäßig externe SuS mit erweitertem Abschluss an der IGS Lüneburg an, um dort das Abitur zu machen; 2015 waren es 56 SuS, 2016: 66 und 2017: 62.

Wegen der begrenzten Aufnahmekapazität von 104 Plätzen, muss der Großteil der externen Bewerbungen abgewiesen werden.

Um hier mehr externen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit einzuräumen, die gymnasiale Oberstufe der IGS Lüneburg besuchen zu können, beantragt die Schule nun die 5-Zügigkeit für die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2018/19. Damit würden 130 Plätze zur Verfügung stehen (26 Plätze x 5 Züge).

 

Laut § 4 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) muss eine IGS mindestens vier und darf höchstens acht Züge aufweisen. Dabei werden keine abweichenden Aussagen zur gymnasialen Oberstufe einer IGS getroffen. Eine Begrenzung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe einer IGS ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Zahlen interner und externer Schüler, die sich in den vergangenen Jahren an der Oberstufe der IGS  bewarben, ist eine Aufstockung der Zügigkeit zugunsten einer erhöhten Aufnahmemöglichkeit zulässig und vertretbar.

Bauliche Veränderungen, zusätzliche Klassen- oder Fachunterrichtsräume werden durch die Aufstockung der gymnasialen Oberstufe nicht nötig, da der Schule durch den Auszug der Außenstelle des Johanneums mittlerweile das gesamte Gebäude zur Alleinnutzung zur Verfügung steht. Investitionen kämen also auf die Hansestadt Lüneburg hierfür nicht zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:75,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:                                                                    

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Kapazität der IGS Lüneburg für die gymnasiale Oberstufe wird gem. § 101 Abs.2 NSchulG ab Schuljahr 2018/19 auf eine 5-Zügigkeit festgelegt.