Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7615/18  

 
 
Betreff: Umgestaltung Ehrenfriedhof Tiergarten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Uder, Miriam
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
31.01.2018 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten und des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Inmitten des Waldbestandes im Lüneburger Tiergarten befindet sich der Ehrenfriedhof Tiergarten. Erreichbar und ausgeschildert ist der Ehrenfriedhof aus zwei Richtungen. Aus westlicher Richtung ist er über den Stadtteil Wilschenbruch und aus östlicher Richtung über die Siedlung Schäferfeld fußläufig zu erreichen.

 

Im Grünflächen- und Forstausschuss am 24.06.2013 wurde im Rahmen eines Sachstandsberichts „Ehrenhain Tiergarten“ vorgetragen, dass aufgrund von neuen Forschungserkenntnissen Namen von Bestatteten anonymen Gräbern zugeordnet werden können. In diesem Fall wäre nach dem Kriegsgräbergesetz die namentliche Kennzeichnung der Einzelgräber zu prüfen und ggfs. zu veranlassen. In der Diskussion des Sachverhaltes wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Umgestaltung angeregt.

 

Im Januar 2014 hat die Arbeitsgruppe „Umgestaltung Ehrenfriedhof Tiergarten“, bestehend aus Vertretern der Politik, des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden aus Niedersachsen, der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) sowie Herrn Prof. Dr. Stachowske und Herrn Messer zum ersten Mal getagt.

 

In der ersten Arbeitsgruppensitzung wurde der Ist-Zustand der Gedenkstätte anhand von Plänen vorgestellt. Unter Zugrundelegung der historischen Planunterlagen, die die bestehenden Grabstellen darstellen, wurden zwei Varianten zur Umgestaltung von der Verwaltung entworfen und vorgestellt.

 

Variante 1: Wiederherstellung von Einzelgräbern

 

Variante 2: Wiederherstellung der Grabreihen, ergänzt durch in den Grabreihen stehenden Stelen mit den Namen der Bestatteten

 

Im Rahmen der Diskussion während der Arbeitsgruppensitzung wurde eine weitere Variante von den Beteiligten erarbeitet.

 

Variante 3: Wiederherstellung der Grabreihen, Anlage einer Gedenkwand als Begrenzung des Vorplatzes

 

Weiterhin wurde besprochen, alle drei Varianten auszuarbeiten und die Opferverbände um Prüfung und Stellungnahme zu bitten.

 

Im Frühjahr 2014 wurden die Unterlagen mit einem begleitenden Anschreiben an Amicale de Neuengamme in La Rochelle sowie an den Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen gesendet. Amicale Internationale KZ Neuengamme (AIN) wurde auf Anregung von Amicale de Neuengamme in La Rochelle zusätzlich beteiligt. 

 

Alle Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahme vom VVN lagen im Februar 2016 vor. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und abgewogen. Einzelne Anregungen und Anforderungen an die Gestaltung widersprachen sich hierbei. Es wurde eine Variante 4 erarbeitet, die die strengsten religiösen Anforderungen der Opfergruppen an die Totenruhe achtet.

 

Variante 4: Rückschnitt und Erhalt der Rhododendren, Aufnahme der Grabreihen durch Pflasterbänder und Abgrenzung des Vorplatzes durch Stelen in der Breite der Grabreihen mit den Namen der Bestatteten

 

Diese Variante wurde in einer zweiten Arbeitsgruppensitzung im Juni 2016 vorgetragen. Eine Einigung wurde erzielt und die Verwaltung wurde mit weiteren Schritten zur Umsetzung dieser Variante beauftragt.

 

Im 2. Halbjahr 2016 wurde ein detaillierter Entwurf einschl. Visualisierung und Kostenschätzung  erarbeitet und die entsprechenden Mittel zur Umsetzung im Haushalt angemeldet. Im Februar 2017 fand ein Termin im Ministerium für Inneres und Sport in Hannover statt, in dem das Verfahren und das Ergebnis ausführlich erläutert wurden. Eine Förderung für die Variante 4 wurde in Aussicht gestellt.

 

Im Frühjahr 2017 wurde vom VVN die tatsächliche Störung der Totenruhe durch Entfernen  der Rhododendren nochmals thematisiert. Daraufhin hat die Verwaltung ein Gutachten bei einem Gehölz-Sachverständigen in Auftrag gegeben.

 

Im Juni 2017 waren der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Herr Fürst und sein Mitarbeiter Herr Riethmüller in Lüneburg, um nochmals das Verfahren, den möglichen Umgang mit den Rhododendren und die Planungsvarianten zu besprechen, um anschließend intern mit einem Rabbiner die unterschiedlichen Möglichkeiten zu erörtern. Bei diesem Termin wurde der Ehrenfriedhof Tiergarten vor Ort in Augenschein genommen. Inzwischen liegt eine abschließende Stellungnahme vor.

 

Die Verwaltung wird zum Verfahren, zu den Ergebnissen des Gutachtens des Gehölz-Sachverständigen und der abschließenden Bewertung der Pläne durch den Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen in der Sitzung vortragen. Herr Fürst als Vorsitzender des Verbandes wird anwesend sein und die Einschätzung seines Verbandes erläutern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:104 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle: 74005INV/74020

Produkt / Kostenträger:553001/55300104

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die mehrheitlich beschlossene Variante umzusetzen.