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Vorlage - VO/7600/18  

 
 
Betreff: Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 9 "Grünband Innenstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Burghardt
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Burghardt, Sandra  Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg hat sich mit dem Gebiet "Grünband Innenstadt" um die Aufnahme in das neue Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" beworben und ist noch zum Programmjahr 2017 durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz aufgenommen worden.

Um Städtebaufördermittel erhalten zu können, ist es erforderlich, das Gebiet räumlich abzugrenzen und als Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.

Das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus den Ergebnissen der im Jahr 2017  durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen (VU), welche Grundlage für die Entscheidung zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ist.

Gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) hat die VU die Aufgabe, städtebauliche Missstände aufzuzeigen und die Notwendigkeit der Sanierung zur Beseitigung der Missstände zu prüfen. Die VU kommt zu dem Ergebnis, dass in großen Teilen des Untersuchungsgebietes erhebliche städtebauliche und grünplanerische Missstände vorliegen.

 

Als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung wird für eine Fläche von etwa 41,7 Hektar die Festlegung als Sanierungsgebiet zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme empfohlen.

Die Grenzen des Sanierungsgebietes und damit der Geltungsbereich der Satzung können der beigefügten Satzung nebst zeichnerischer Darstellung entnommen werden.

 

Die Sanierung soll im vereinfachten Verfahren ohne Kaufpreisprüfung durchgeführt werden. Durch die Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen sind Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet grundsätzlich nicht zu erwarten, da die vorgeschlagenen Ordnungsmaßnahmen überwiegend im Bereich der öffentlichen Parkanlagen und Freiflächen stattfinden. Die Durchführung der Sanierung nach besonderem Sanierungsrecht ist demnach nicht erforderlich. Es wird daher die Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB ohne die Erhebung von Ausgleichsbeträgen angestrebt.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2017 unter der Vorlagennummer VO/7558/17 die Ziele und Maßnahmen sowie die Bereitstellung der Haushaltsmittel über den Zeitraum der Sanierung (10 Jahre) beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 75,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 5.098.936 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert: 2018 - 2027

Ja X (Mittelanmeldungen 2018 und Finanzplanungsjahre)

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 01-511-019

Produkt / Kostenträger: 51100202

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen 2/3 der Kosten aus Städtebaufördermitteln ( 3.399.290 €)


Anlage/n:

Sanierungssatzung

Gebietsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sanierungssatzung Grünband Innenstadt (160 KB)      
Anlage 2 2 Plan Sanierungsgebiet Grünband Innenstadt (1166 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 9 „Grünband Innenstadt“