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Vorlage - VO/7591/17  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben zur Erweiterung der Kita Schützenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, Thomas
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:05 - Entwicklung und strategische Steuerung
Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
14.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt hat in den vergangenen Jahren den Ausbau der Kindertagesstätten sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich ( 3-6 Jahre) erfolgreich vorangebracht.

Die Zahl der betreuten Kinder in der Stadt ist angestiegen. Damit einhergehend wurden die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen.

 

Durch die hohe Attraktivität der Stadt für Zuziehende aus Hamburg und dem Umland und dem Familiennachzug bei geflüchteten Familien werden in den kommenden Jahren zusätzlich Betreuungsplätze benötigt, was einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes notwendig macht. Entsprechende Ausbauplanungen für den Zeitraum bis 2020/2021 liegen bereits vor.

 

Aufgrund der derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der vollständigen Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich sowie einen stärker als prognostizierten Anstieg der Nachfrage nach Betreuungsplätzen durch den Zuzug von Familien mit Kindern, kann derzeit keine exakte Aussage darüber getroffen werden, wie viele zusätzliche Plätze im Jahr 2018 benötigt werden.  Fest steht aber, dass aufgrund der vorgemachten Ausführungen schon in 2018 definitiv weitere Plätze benötigt werden, die in die bestehenden Ausbauplanung für die Zeit bis 2020/2021 bisher nicht einbezogen waren.

 

Um auf die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen kurzfristig reagieren zu können besteht die Möglichkeit, durch einen Anbau bei der Kita Schützenstraße kurzfristig eine weitere Krippen- und eine weitere Kindergartengruppe zu schaffen, welche zu Beginn des neuen Kita-Jahres ab Oktober 2018 zur Verfügung stehen könnten. Voraussetzung hierfür wäre, dass mit den Maßnahmen zeitnahe begonnen werden kann.

 

Das Grundstück steht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg; ein Erbbaurecht ist zugunsten der Marianne-Bock-Stiftung bestellt. Die Stiftung hat auf dem Grundstück gemäß der Zweckbestimmung eine öffentlichen Kindertagesstätte errichtet; die Stiftung ist Eigentümer des Gebäudes. Die Hansestadt betreibt die Kita und zahlt der Marianne-Bock-Stiftung nach der bestehenden Vertragsgrundlage bis 2023 einen jährlichen Betrag von 53.060,41 €. 

 

Eine Erweiterung der Kita ist nach dem 1. Ergänzungsvertrag zum Vertrag zwischen der Hansestadt und der Marianne-Bock-Stiftung vom 28.10.2004 ausdrücklich möglich. Nach § 3 der Ergänzungsvereinbarung gestattet die Stiftung der Hansestadt, „auf eigene Kosten im Falle eines unabweisbaren Bedürfnisses an Kita-Plätzen die Kindertagesstätte im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften durch ein mobiles Bauteil oder durch einen Anbau in Leichtbauweise zu erweitern“.

 

Damit gibt es zwei Varianten wie ein Anbau realisiert werden kann:

 

a)Die Stiftung erhält von der Hansestadt einen Investitionskostenzuschuss in erforderlicher Höhe zur Erweiterung der Kita im Namen der Stiftung.

 

b)Die Hansestadt Lüneburg tritt als Bauherr des Anbaus auf. Mit der Marianne-Bock-Stiftung ist über die Realisierung einer Bebauung auf dem Erbbaurecht zu verhandeln.

 

In jedem Fall aber muss hinsichtlich der Kita-Erweiterung das Einvernehmen mit der Marianne-Bock-Stiftung hergestellt werden; dazu ist die Hansestadt bereits in Gespräche mit der Stiftung eingetreten.

 

Nach einer ersten Schätzung des Fachbereiches Gebäudewirtschaft belaufen sich die Kosten für die Maßnahme an der Kita Schützenstraße auf rd. 1.300.000 €. Aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms I (KIP I) könnten 89,41 % mithin 1.162.330 € der Maßnahme finanziert werden. Des Weiteren stehen bei der Investitionsnummer 01-541-066 "Wandrahmbrücke" Reste in Höhe von 137.670 € zur Verfügung. Damit wäre der Eigenanteil der Hansestadt von 10,59 % gedeckt; weitere Mittel müssten nicht aufgewandt werden.

 

Die Maßnahme war im Haushalt 2017 nicht vorgesehen. Allerdings ist die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, ein ausreichendes Betreuungsangebot zur Verwirklichung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz nach dem SGB VIII vorzuhalten. Aufgrund des vorbeschriebenen gestiegenen Platzbedarfes ist die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen zum Kita-Jahr 2018 dringend notwendig, um die Verpflichtungen des SGB VIII zu erfüllen. Eine Durchführung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 könnte frühestens nach der Genehmigung des Haushaltes 2018 erfolgen, was jedoch dazu führen würde, dass die zu Beginn des Kita-Jahres benötigten Plätzte nicht rechtzeitig zur Verfügung ständen. Dies wiederum würde das Risiko bergen, dass Eltern, die keinen Betreuungsplatz bekommen eine Klage gegen die Hansestadt Lüneburg anstreben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 45,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.300.000 €

c)  an Folgekosten: Üblichen Betriebskosten einer Kindertagesstätte

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000/57200

Produkt / Kostenträger: 365002/36500102

Haushaltsjahr: 2017

 

e)  mögliche Einnahmen: 1.162.330 € aus KIP I


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Auszahlung zur Erweiterung der Kita Schützenstraße gem.§ 117 NKomVG wird zugestimmt.

 

Die Kosten der Baumaßnahme werden auf 1.300.000 € geschätzt.

 

Die Deckung erfolgt aus noch zur Verfügung stehenden Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms I (KIP I) in Höhe von 1.162.330 €; der nachzuweisende Eigenanteil von 137.670 € wird durch den Einsatz von Restmitteln aus der Investnummer 01-541-066 "Wandrahmbrücke" gedeckt.