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Vorlage - VO/7573/17  

 
 
Betreff: Zuschüsse an soziale Vereine und Verbände im Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Duda
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Haushalt der Hansestadt steht im Haushaltsjahr 2017 für sonstige Zuschüsse für Menschen mit Behinderung ein Betrag in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, mit dem gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden können.

 

Folgende Anträge liegen vor:

 BLIST e. V. (Antragssumme 900 €)

Aids-Hilfe e.V. (für Info-Line Lüneburg)(Antragssumme 2.000 €)

donum vitae (Antragssumme 4.000 €, allerdings werden 2.000 € durch den Landkreis Lüneburg bezuschusst)

Die vorhandenen und zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen  aus, um damit alle Anträge in voller Höhe zu befriedigen.

Es wird daher folgende Verteilung für das Jahr 2017 vorgeschlagen:

  BLIST e.V. 900 €

- Aids-Hilfe e.V. 2.000 €

- donum vitae 2.000 €.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.900 €

c)  an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja   x

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210

Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103

Haushaltsjahr:2017

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


Anlage/n:

Antrag 2017 von „BLIST e.V.“

Antrag 2017 der „Aids-Hilfe“

Antrag 2017 von „donum vitae“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BLIST e.V. 2017 (364 KB)      
Anlage 3 2 Aids-Hilfe 2017 (944 KB)      
Anlage 1 3 Antrag donum vitae_2017 (877 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung zu.