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Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuK) hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Bestellung des Wirtschaftsprüfers behandelt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Nach dem Public Corporate Governance Kodex ist nach 5 Jahren ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIERKES Lüneburg AG prüfte erstmalig 2016 die Gesellschaft. Somit ist ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht notwendig und DIERKES Lüneburg AG können erneut beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DIERKES Lüneburg AG mit der Wirtschaftsprüfung für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.
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