Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehenen und in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.02.2017 beschlossenen Radwegefördermaßnahmen Am Springintgut, Schnellenberger Allee (2. BA), Rampe B216 und Böcklerstraße (im Zusammenhang mit der Kurvenaufweitung bei Coca Cola)
können aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung 2017 und der damit bedingten späten Vergabe und der vollen Auftragsbücher der ausführenden Unternehmen erst im Jahr 2018 umgesetzt werden.
Für das Haushaltsjahr 2018 stehen einschließlich der vom Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) und Fachbereich 8 (Gebäudewirtschaft) verwalteten und den Radverkehr tangierenden Baumaßnahmen rund 1,7 Mio. € für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung (1,559 Mio. € investiv, 169.500 € Aufwand). Dies entspricht fast 23 € pro Einwohner, womit Lüneburg nach der Klassifizierung des Nationalen Radverkehrsplans im oberen Drittel der anzustrebenden Investitionen in einen nachhaltigen Radverkehr liegt.
Die darin enthaltenen investiven Mittel in Höhe von 1.559.000 € verteilen sich auf nachfolgende Einzelmaßnahmen:
* Für die Maßnahmen Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof (Inv-Nr.01-546-006) und Brockwinkler Weg (Inv-Nr.01-541-510) werden derzeit noch Fördermöglichkeiten geprüft. Die für die Maßnahme Brockwinkler Weg ins Auge gefasste Förderung nach dem niedersächsischen Kommunalinvestitionspaket (KIP) kann nicht erfolgen. Die Verwaltung bemüht sich allerdings um die Einwerbung anderweitiger Fördermittel in vergleichbarer Höhe. Da es sich beim Brockwinkler Weg um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, die teilweise auf dem Gebiet Reppenstedts verläuft, ist eine Kooperation mit Reppenstedt angedacht. Für die Maßnahme Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof kommt eine Förderung nach dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ in Betracht, der bei der geforderten Modellhaftigkeit des Vorhabens eine Förderquote von bis zu 70 % bzw. 90 % (finanzschwache Kommunen) vorsieht. Hierbei ist es für eine erfolgreiche Antragsstellung hilfreich, wenn nicht sogar notwendig, dass eine haushaltsrechtliche Absicherung die Finanzierung des Vorhabens sichert. Eine Realisierung der Maßnahmen ist wegen der mit den Förderverfahren zusammenhängenden zeitlichen Abläufe ggf. erst im Jahr 2019 möglich.
II.Radwegeunterhaltungsmaßnahmen100.000 €Die Ansätze für Radwegeunterhaltungsmaßnahmen wurden in der mittelfristigen Finanzplanung auf 100.000 € erhöht, da in den nächsten Jahren zahlreiche Asphaltradwege dringend saniert werden müssen. Für 2018 sind mit diesen Mitteln folgende Maßnahmen geplant:
III.Radwegeunterhaltungsmaßnahmen500.000 €In Abhängigkeit vom Haushaltsabschluss ist des Weiteren beabsichtigt, Rückstellungen für notwendige bzw. unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 500.000 € für die nächsten drei Jahre für nachfolgenden Maßnahmen zu bilden:
IV.StadtRad Lüneburg (65.000 €) Diese Summe bezieht sich auf die Aufstockung der Zahl der StadtRäder von 65 auf 110 Räder. Aufgrund des Projektendes bzw. des Endes der Vertragslaufzeit in Hamburg zum 31.12.2018 kann es zu einem negativen Einfluss auf die Vertragssituation in Lüneburg kommen. Die Verwaltung wird zum Jahresbeginn 2018 Gespräche mit dem Betreiber und den Kooperationspartnern aufnehmen, um diese Frage zu klären. V. Mieten und Pachten (2.000 €) Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof, des Zuganges zum oberen Parkdeck der neuen Fahrradstation sowie der Betrieb der Fahrradboxen Rote Straße finanziert. VI.Mitgliedschaft AGFK (2.500 €) Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der investiven Maßnahmen in Zuständigkeit des Dez.III:1.035.000 € c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Haushaltsplanentwurf 2018 Inv.-Nr. 01-541-501 Bau von Radwegen Inv.-Nr. 01-541-509 Radweg Uelzener Straße Inv.-Nr. 01-541-510 Brockwinkler Weg Nachrichtlich: Inv.-Nr. 01-541-105 Bastionsstraße (FB 7) Inv.-Nr. 01-541-110 Querungshilfe Ortseingang Rettmer (FB 7) Inv.-Nr. 01-551-020 Wegebau Liebesgrund/Bastion (FB 7) Inv.-Nr. 01-546-006 Fahrradparkhaus (FB 8)
e) mögliche Einnahmen: aktuell eingeplante Fördermittel (Dez.III): 585.000,00 €
Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2018 - zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 2018.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |