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Vorlage - VO/7537/17  

 
 
Betreff: Fortführung einer Kooperationsklasse in der Grundschule Am Sandberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen zur Kenntnis genommen   
Schulausschuss Vorberatung
19.04.2018 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.04.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

An der Grundschule Am Sandberg in Ochtmissen ist im Schuljahr 2014/15 eine Kooperationsklasse der Schule Am Knieberg eingerichtet worden, die mit diesem Schuljahr zum Sommer 2018 ausläuft.

Rechtliche Grundlage für Kooperationsklassen ist § 25 Abs. 1 NSchG (Zusammenarbeit zwischen Schulen).

 

Die Grundschule Am Sandberg beantragt die Weiterführung der Kooperation mit einer neuen Klasse ab dem Schuljahr 2018/19 für weitere 4 Schuljahre.

Unter anderem ist die Zustimmung beider Schulvorstände erforderlich, der Schulvorstand der GS Am Sandberg hat bereits in der Sitzung am 09.05.2017 seine Zustimmung erteilt.

Die Zusammenarbeit der beiden Schulen war in den letzten vier Jahren sehr erfolgreich, wie die Evaluation und Vorstellung im Schulvorstand gezeigt hat. 

 

Die baulichen Voraussetzungen sind an der Grundschule Am Sandberg gegeben.

Eine behindertengerechte Toilette ist im Gebäude vorhanden. Allerdings läuft zum Frühjahr 2019 die Baugenehmigung des Containers dort aus und muss neu beantragt/ verlängert werden. Dies ist bereits von der Gebäudewirtschaft angschoben worden, aber noch nicht abschließend beschieden. Ob hier noch bauliche Anforderungen gestellt werden, muss abgewartet werden.

 

Durch die Nutzung der Räume in der Grundschule Am Sandberg werden sächliche Kosten gemäß § 113 NSchG für die Hansestadt Lüneburg entstehen. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg wird die anteilige Beteiligung des Landkreises an den Kosten geregelt werden. Wie bisher wird der Anteil von 1/5 (20%) der sächlichen Kosten angestrebt, da dies dem Anteil der Kooperationsklasse an der Anzahl der Gesamtklassen entspricht. Eine entsprechende Vereinbarung wird wie in der Vergangenheit erneut geschlossen.

Die Kooperationsvereinbarung bedarf gem. § 25 Abs. 2 NSchG der Zustimmung beider Schulträger. Der Schulausschuss des Landkreises wird sich daher ebenfalls mit der Thematik befassen.

 

Der Ortsrat Ochtmissen wird in der Sitzung am 19.02.2018 gemäß § 94 NkomVG angehört.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:75,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                             keine, da der Landkreis die Kosten trägt

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 


Beschlussvorschlag:

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird an der Grundschule Am Sandberg in Ochtmissen eine neue Kooperationsklasse der Schule am Knieberg unter folgenden Bedingungen eingerichtet:

Der Schulausschuss des Landkreises Lüneburg stimmt dem Vorhaben zu.

- Der Schulvorstand der Schule Am Knieberg erteilt sein Einverständnis zur Kooperation zwischen den Schulen.

- Mit dem Landkreis Lüneburg als Schulträger der Schule Am Knieberg ist eine  Vereinbarung über die Kostenbeteiligung abzuschließen. Dabei ist eine 20%ige Beteiligung an den laufenden Sachkosten anzustreben.

- Es fallen keine außerordentlichen zusätzlichen Kosten aufgrund baulicher Anforderungen an.  

Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.