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Vorlage - VO/7497/17  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela  Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Überschuss von 6.884.947,63 € aus.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist als Anlage (1) beigefügt. Zur Erläuterung des Ergebnisses wurde ein Rechenschaftsbericht erstellt, welcher als Anlage (2) angehängt ist.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt.

Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2016 hat zu Prüfungsbemerkungen und –hinweisen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (4) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2016 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei (Zimmer 118 – Büro Frau Seidel, Tel. 309-3562) eingesehen werden.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Feststellung Jahresabschluss

Rechenschaftsbericht

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Feststellung Jahresergebnis 2016 HLG (301 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Rechenschaftsbericht 2016 (1020 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Schlussbericht HLG 2016 (622 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4_Stellungnahme der Verwaltung Schlussbericht RPA 2016 (50 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2016 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 1.

 

b)

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt