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Sachverhalt: Der Haushaltsplanentwurf 2018 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen.
Die Teilhaushalte im Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.
Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne: - Teilergebnisplan 06000 Bauverwaltungsmanagement - Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung - Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege - Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Ingenieurbau
Die Übersicht der Teilergebnispläne ist als Anlage 1 beigefügt.
06 Bauverwaltungsmanagement Die Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Team Stadtsanierung ist zuständig für die Sanierungsgebiete und die energetischen Quartierskonzepte in der Hansestadt Lüneburg. Aufgabe ist es, Städtebaufördermittel einzuwerben und dann in den förmlich festgelegten Fördergebieten in investiven und nicht-investiven Projekten umzusetzen.
Der Ergebnishaushalt der Sanierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hierzu gehören die Kosten für die beiden Quartiersmanager in den Soziale Stadt Gebieten, die Kosten für Stadtteilfeste, der Verfügungsfonds sowie Bewirtschaftungskosten und verschiedene Planungskosten.
Bei den Erträgen handelt es sich vornehmlich um die anteiligen Städtebaufördermittel für die förderfähigen Maßnahmen sowie um Verwaltungsgebühren.
Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 436.400 Euro. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 281.800 Euro. Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 154.600 Euro.
Dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes können die geplanten Investitionen entnommen werden. Das geplante Investitionsvolumen der Sanierungsstelle beträgt für das Jahr 2018 insgesamt 2.469.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Städtebaufördermitteln von insgesamt 1.426.000 Euro errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen von 1.073.000 Euro. Die Verteilung auf die verschiedenen Sanierungsgebiete können der Anlage 3 entnommen werden und werden im Rahmen der Sitzung erläutert.
Für das neu beantragte Sanierungsgebiet „Grünband Innenstadt“ muss die Mittelanmeldung von ursprünglich 600.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht werden. Dies ist in den Anlagen gesondert ausgewiesen und wird im Ausschuss erläutert.
FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung. Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge. Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Grundzügen dar. Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und konkretisieren die Darlegung des Flächennutzungsplans. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.
Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 - Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben z. B. Leuphana Universität, Klinikum oder auch Kurzentrum Salü werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut. Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht (NBauO) und dem Denkmalschutzgesetz. Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.
Der Ergebnishaushalt des Fachbereiches 6 umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hier hervorzuheben sind die Planungskosten für Bauleitplanverfahren und Gutachten im Senkungsgebiet. Bei den Erträgen handelt es sich vornehmlich um Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren.
Investitionsmaßnahmen sind im Fachbereich 6 nicht veranschlagt.
72 Straßen- und Ingenieurbau Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst die Sicherstellung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Bauunterhaltung sowie die Durchführung von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen, Brücken- und Ingenieurbauwerken, Lichtsignalanlagen sowie die Begleitung des Pachtvertrages mit der LUNA für die Beleuchtung.
Der Bereich Straßen- und Ingenieurbau unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von rd. 280 km (gewidmete Flächen). Aufgabe ist es dieses Straßennetz zu erhalten, nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren. Gleiches gilt für die Brücken/Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die Baulast und neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht für 45 Brücken, 5 Ingenieurbauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) und 19 sonstige Bauwerke (Stege und Durchlässe). Hinzu kommen noch die Verkehrszeichenbrücken (wegweisende große Beschilderung). Zu den weiteren Aufgaben zählt die Unterhaltung von 80 Lichtsignalanlagen und das gesamte ParkLeitSystem mit 62 dynamischen Schildern, sowie die Abschläge an die LUNA für die sogenannte Lichtpunktpauschale (Unterhaltung, reine Stromkosten und vorgegebenes Erneuerungsprogramm) von zurzeit rund 8.750 Beleuchtungspunkten.
Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Brücken/Ingenieurbauwerke, Lichtsignalanlagen und Abschläge an die LUNA.
Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren und Erstattungen vom Land.
Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 2.639.530 Euro, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 1.410.000 Euro und dem Anteil für alle Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 1.229.530 Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 227.300 Euro.
Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbaus beträgt für das Jahr 2018 insgesamt 3.496.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen in Höhe 213.700 Euro sowie aus Fördermitteln von Bund und Land von insgesamt 600.000 Euro errechnet sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 2.707.300 Euro.
Die Investitionsmaßnahmen vom Bereich Straßen- und Ingenieurbau können der Anlage 4 entnommen werden. Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:300 €
b)für die Umsetzung der Maßnahmen Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2018 konsumtiv 4.068.580 € investiv5.965.000 € c) an Folgekosten: ./. d)Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen Teilhaushalt / Kostenstelle /Produkt / Kostenträger:diverse Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2018 konsumtiv 1.919.400 € investiv2.239.700 € : Anlage/n: - Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 06, 61, 63 und 72 - Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72 - Übersicht Investitionsprogramm 06 Bauverwaltungsmanagement Bereich Stadtsanierung - Übersicht Investitionsprogramm Bereich Straßen- und Ingenieurbau
Beschlussvorschlag: Der Haushaltsplanentwurf 2018 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. |
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