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Vorlage - VO/7480/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 "Am Ebensberg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 beschlossen, die 14. Ände-rung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Ebensberg“ für den in der Anlage zeichnerisch be-schriebenen Geltungsbereich gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgese-hen. Zur Sicherung einer breiten Beteiligung wurden die Beteiligungsschritte wie in norma-lerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

 

Ziel der Planung war die Erleichterung einer Nachverdichtung der bestehenden Wohnbe-bauung im Gebiet östlich der Breslauer Straße bis westlich der Gumbinner Straße (zwischen dem Waldweg im Süden und Am Ebensberg im Norden).

Bisher waren die Baumöglichkeiten in zweiter Reihe durch vergleichsweise kleine Baufenster eingeschränkt. Die Baugrenzen wurden daher so vereinfacht, dass die vorderen Baugrenzen entlang der Straßen weitgehend erhalten bleiben, während die hinteren aufgelöst wurden. Zudem wurde geprüft, wie weit das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl (GRZ)) erhöht werden kann und es wurden örtliche Bauvorschriften formuliert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von August 2016 bis September 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan ein-geflossen.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 15.05.2017 bis einschließlich 14.06.2017 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16.05.2017 bis einschließlich 14.06.2017 stattgefunden.

 

Außerdem waren die Verwaltung und der Ortsvorsteher Herr Dörbaum am 08.06.2017 im Stadtteilhaus, um vor Ort Fragen zu beantworten.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft.

Als Ergebnis dieser Prüfung und aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung zum Thema Ferienwohnungen war eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs und der Begrün-dung in Teilen erforderlich (redaktionelle Korrekturen, klarstellende Formulierung zum Be-zugspunkt der Trauf- und Firsthöhen, Ausschluss von Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben).

Diese Änderungen führten dazu, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden musste. In der Zeit vom 15.09.2017 bis einschließlich 29.09.2017 hat daher eine erneute, verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden, in der Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden konnten.

 

Die Hinweise und Anregungen aus den erneuten Stellungnahmen haben (bis auf eine redak-tionelle Korrektur im Quellvermerk der Kartendarstellung) nicht zu weiteren Änderungen ge-führt.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwä-gung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplan, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (264 KB)      
Anlage 5 2 Verfahrensübersicht (15 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenstellung Abwägung (6307 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan (3238 KB)      
Anlage 2 5 Begründung (359 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg  beschließt:

 

1.Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

2.Der Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“, 14. Änderung wird gem. § 10

           BauGB als Satzung beschlossen.