Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr hat in seiner Sitzung am 30.01.2017 über die Einrichtung einer feuerwerkfreien Zone im Bereich der Innenstadt von Lüneburg und des Kalkbergs zum Schutz der historisch wertvollen Gebäude sowie zum Schutz des innerstädtischen Naturschutzgebietes Kalkberg beraten. Auf die Ausführungen zu diesem Thema aus der Vorlage VO/7072/17 sowie dem Protokollauszug zur oben genannten Sitzung wird Bezug genommen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, eine entsprechende Regelung vorzubereiten, mit der Polizeiinspektion Lüneburg entsprechende Absprachen zu treffen und dem Rat der Hansestadt Lüneburg einen Regelungsvorschlag vorzulegen.
Der Entwurf einer Allgemeinverfügung ist als Anlage beigefügt. Dieser ist der Polizeiinspektion sowie der unteren Naturschutzbehörde mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zugeleitet worden. Soweit eine zu berücksichtigende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde noch eingeht, wird diese im Laufe der anstehenden Beratungen von der Verwaltung nachgereicht.
Der räumliche Geltungsbereich wurde auf den Bereich der örtlichen Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs festgelegt. Das Konzept ist mit der Polizeiinspektion abgestimmt. Aufgrund der Größe des zu überwachenden Bereiches ist im Rahmen der Umsetzung und Kontrolle geplant, schwerpunktmäßig dort zu kontrollieren, wo es in den vergangenen Jahren nach den Erfahrungswerten der Polizei und nach den bei der Verwaltung vorliegenden Informationen zu Sicherheitsproblemen oder beachtenswerten Störungen kam. Polizei und der gefahrenabwehrrechtliche Vollzugsdienst – ggf. unter Einbeziehung eines privaten Wach- und Sicherheitsdienstes - der Hansestadt Lüneburg werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die notwendigen Kontrollen durchführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c)an Folgekosten: keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja XDer evtl. Einsatz eines privaten Wach- und Sicherheitsdienstes bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand, der aktuell noch nicht genau beziffert werden kann. Nach den bisherigen Überlegungen ist von Kosten in Höhe von 2 000,00 € auszugehen. Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:32000/32020 Produkt / Kostenträger:122009/1220904 Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Entwurf Allgemeinverfügung Feuerwerkverbot
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Jahreswechsel 2017/2018 und für die Folgejahre eine Allgemeinverfügung gemäß dem beigefügten Entwurf zu erlassen.
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