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Sachverhalt:
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil vom 30.01.2017, 9 LB 194/16, die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Barsinghausen für unwirksam erklärt.
Der Gebührenmaßstab sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar (nämlich Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – allgemeiner Gleichheitssatz – und § 5 Abs. 3 Satz 2 Nds. Kommunalabgabengesetz – Wahrscheinlichkeitsmaßstab ).
Das Gericht hat insbesondere bemängelt, dass
- die Ausgestaltung des Frontmetermaßstabs bestimmte Sonderformen von Grundstücken bevorzugt, - die Regelung für die Bewertung von Eckgrundstücken zu unbestimmt sei, - einige Grundstücke gar nicht gebührenpflichtig seien und dass - es nicht zulässig sei, mehrere Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit anzusehen.
Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg enthält gleiche oder ähnliche Regelungen. Zur rechtlichen Problematik hat die Verwaltung im Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen am 24.08.2017 bereits vorgetragen.
Das Urteil des OVG Lüneburg hat der Niedersächsische Städtetag zum Anlass genommen eine Mustersatzung zu erarbeiten, die die im Urteil aufgezeigten Anforderungen erfüllt.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Straßenreinigungsgebührensatzung (SRGS) basiert auf dieser Mustersatzung des Niedersächsischen Städtetages. Ab dem 01.01.2018 wird darin ein flächenbezogener Maßstab zugrunde gelegt, und zwar der Quadratwurzelmaßstab. Damit werden in erster Linie die angesprochenen Mängel beseitigt. Ein flächenbezogener Maßstab ist aber überdies gerechter, nachvollziehbarer und einfacher in der Anwendung. Beispielfälle werden in der Sitzung präsentiert.
Die Änderung des Gebührenmaßstabs machte außerdem eine Neukalkulation der Gebührensätze erforderlich. Auch dadurch wird es bei allen Gebührenzahlern zu Änderungen kommen. Im Ergebnis werden Einige mehr als bisher zahlen müssen, Andere dafür weniger. Das Gebührenaufkommen bleibt jedoch das Gleiche, so dass es keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geben wird. Die Beschlussvorlage für die Neukalkulation der Gebührensätze erfolgt zeitgleich unter VO7528/17.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 100 € b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Straßenreinigungsgebührensatzung (zu beschließende Fassung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung in der vorgelegten Neufassung.
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