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Vorlage - VO/7459/17  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Bearbeiter/-in: Richter, Angelika   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Radwege am Lösegraben vom Wehr bis Am Schifferwall, von der Schnellenberger Allee bis William-Watt-Straße und durch den Clamartpark von der Haagestraße zur Friedensstraße sollen gewidmet werden. Sie wurden bautechnisch hergestellt und befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die Widmung werden die Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen. Gem. § 6 Nds. Straßengesetz wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt. (§ 48 Nds. Straßengesetz).

 

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Die im Lageplan Pirolweg gekennzeichnete Fläche in einer Größe von 223 m² ist Teil der gewidmeten Straße „Pirolweg“ und als Grünfläche angelegt. Die Fläche hat keinerlei Verkehrsbedeutung und wird auch zukünftig nicht für eine Erweiterung der Straße benötigt. Die Fläche ist deshalb einzuziehen.

 

Die im Lageplan „Am Werder“ gekennzeichnete Fläche ist als Teil der Straße „Am Werder“ für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Nutzung ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Tatsächlich wird die Fläche im Rahmen einer Sondernutzung in den Sommermonaten als Außengastronomiefläche für den dort vorhandenen Pavillon genutzt. Die Teilfläche hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist einzuziehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Übliche Straßenunterhaltung

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Lagepläne

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schiessgrabenstr Radweg (340 KB)      
Anlage 2 2 Radweg W_Watt_Str (81 KB)      
Anlage 3 3 Radweg Friedenstr_Clamartpark (330 KB)      
Anlage 4 4 Pirolweg Einziehung (62 KB)      
Anlage 5 5 A_Werder Einziehung (84 KB)      

Beschlussvorschlag:

Widmung:

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Wege werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

Der Radweg am Lösegraben Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 89/2 tlw.

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer sowie für den für die Gewässerunterhaltung notwendigen Verkehr beschränkt.

 

Der Verbindungsweg von der

Schnellenberger Allee bis William-Watt-StraßeGemarkung Lüneburg, Flur 8, Flurstücke 33/19, 33/20, 23/71, 9/186

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

 

Der Radweg durch den Clamartpark

Von der Haagestraße bis zur FriedensstraßeGemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstück 3/13 tlw.

Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

 

Einziehung:

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen.  Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss über die Einziehung ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehung etwaige Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

PirolwegGemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 3/10 tlw.

 

Am WerderGemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 237/27 tlw.