Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7429/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Klang, Anja  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
01.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ soll ein neues Wohn-gebiet geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Die derzeit als Acker genutzte Fläche soll im neuen Bebau-ungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden. Der Bereich innerhalb des Geltungsbereichs zwischen der künftigen Wohnbebauung und der Hochspannungsleitung sowie zum Gut Wienebüttel wird als Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche von Bebauung  freigehalten und ggf. als Ausgleichsfläche herangezogen. Die Flächen westlich außerhalb des Geltungs-bereichs, hinter der Hochspannungsleitung, sind Teil des Ausgleichsflächenpools (Bebau-ungsplan Nr. 162), bzw. des Grüngürtels West. Die vorhandenen Fußwegeverbindungen zum Schwarzen Berg und zum Gut Wienebüttel sollen wenn möglich erhalten und ggf. aufgewertet und ergänzt werden.

 

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf, Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) er-forderlich.

Die bestehenden Wohnbereiche nördlich des Brockwinkler Weges (ohne Pflegerdorf) und ein Teil des Brockwinkler Weges als erschließende Straße sind in den Geltungsbereich ein-bezogen. Ebenso ein Bereich der K 21, der zwecks Erschließung des Neubaugebietes künftig voraussichtlich als Kreisverkehr ausgebaut und daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan gesichert werden soll. Das Grundstück der JVA hingegen ist nicht Bestandteil der Planungen und wird nicht in den Geltungsbereich einbezogen.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 24 ha.

Im Vorfeld der Planungen wurden bereits einige gutachterliche Leistungen erbracht. Es liegen ein klimaökologisches Gutachten für den Bereich vor, eine Bestandsaufnahme des Verkehrs und eine Biotoptypenkartierung und Potenzialanalyse für Brutvögel, Amphibien und Fledermäuse. Im Verfahren werden weitere Gutachten erforderlich, z.B. zu Oberflächenent-wässerung und Schall. Auch der Umweltbericht soll als besondere Leistung extern vergeben werden.

Dem Verfahren ging zudem eine umfangreiche, professionell moderierte Bürgebeteiligung voraus, deren Ergebnisse in einem sogenannten Bürgergutachten veröffentlicht wurden.

Der städtebauliche Entwurf, die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Ver-waltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Beglei-tung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

Ergänzender Sachverhalt:

 

Die Vorlage VO/7429/17 wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 01.11.2017 zur Vorberatung vorgelegt. Sie wurde zusammen mit der Vorlage VO/7428/17 zur 79 Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Bei den Vorlagen handelt es sich um Beschlussvorlagen für den Verwaltungsausschuss.

Gemäß § 5 (1) a) der gültigen Hauptsatzung vom 02.03.2017 der Hansestadt Lüneburg ist der Verwaltungsausschuss für Aufstellungsbeschlüsse als einleitende Beschlüsse für

Satzungsgebungsverfahren nach dem BauGB zuständig. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hatte die Vorlage zur Vorberatung auf der Tagesordnung.

Er hat folgenden empfehlenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung begrüßt ausdrücklich die sorgfältigen Vorbereitungen durch das Baudezernat der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse und der jeweiligen Beschlüsse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 79. Flächennutzungsplanänderung „Am Wienebütteler Weg“ und für den Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“.

 

Er unterstützt die Fortsetzung der Ausarbeitungen durch das Baudezernat, bei denen er davon ausgeht, dass die jeweils neuesten Ergebnisse des in Erstellung befindlichen Gesamtklimagutachtens einbezogen werden.

 

Sollten sich für die s. o. Beschlüsse aus der endgültigen Fassung des Gesamtklimagutachtens keine erneuten Beratungsnotwendigkeiten ergeben, stellt der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung die unverzügliche Beschlussfassung nach Sichtung des veröffentlichten Gesamtklimagutachtens in Aussicht.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung keine ablehnende Empfehlung zur Einleitung der Bauleitplanverfahren getroffen hat. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass die neuesten Ergebnisse des gesamtstädtischen Klimagutachtens von der Verwaltung zu berücksichtigen sind.

 

Die Verwaltung hat daher den beauftragten Gutachter des Klimagutachtens um Stellungnahme gebeten. Dieser hat mit E-Mail vom 23.11.2017 festgestellt, dass die Ergebnisse des Teilklimagutachtens für den Bereich Wienebüttel „auch weiterhin vollumfänglich herangezogen werden können“. Dafür hat er die bereits vorliegenden Analyseergebnisse des aktuell in Erarbeitung befindlichen gesamtstädtischen Klimagutachtens mit den Aussagen und Modellergebnissen der klimaökologischen Expertise für den Bereich Wienebüttel verglichen. „Die bioklimatische Belastungssituation ist in beiden Analysen sehr ähnlich ausgeprägt. Es gibt keine signifikanten Abweichungen in den beiden Modellrechnungen.“

Aufgrund dieser Einschätzung des Gutachters legt die Verwaltung die Vorlage dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vor.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist aus Sicht der Verwaltung jetzt erforderlich, weil aktuell ein dringlicher Bedarf an Wohnungsbau, insbesondere auch an gefördertem Wohnungsbau, besteht. Dies lässt sich aus einer Warteliste von Wohnungssuchenden von ca. 1.200 Personen bei der Lüneburger Wohnungsbau Gesellschaft, bei ca. 450 anspruchsberechtigten Personen, die derzeit in Wohncontainern untergebracht sind und einer starken Nachfrage von Kirchen und Sozialverbänden  sowie der Bevölkerung ableiten. Die Stadt führt eine Liste mit Interessenten für das Baugebiet Wienebüttel, auf der derzeit 173 verzeichnet sind.

 

Die Flächen des Baugebietes Wienebüttel liegen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg, so dass eine schnelle Verfügbarkeit gegeben ist und die Stadt über eine Vergabe der Grundstücke in eigener Verantwortung (z.B. durch eine Vergaberichtlinie) auch unter sozialen Aspekten entscheiden kann.

 

Gleichzeitig bestehen Verzögerungen bei der Entwicklung weiterer Wohngebiete. Bei der Entwicklung des Hanseviertel-Ost verzögern sich die Grunderwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

 

Für die Flächen „Am Raderbach“ in Ebensberg, für das bisher keine Kenntnisse zum Klima vorliegen, wird das Ergebnis des gesamtstädtischen Klimagutachtens abgewartet.

 

Die Entwicklung „Am Weißen Turm“ wurde aufgrund der Gründungsproblematik durch den Vorhabenträger aufgegeben.

 

Durch den Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung in die Lage versetzt, zeitnah Aufträge für weitere erforderliche Fachgutachten (wie z.B. Verkehr, faunistische Untersuchungen) zu vergeben. Diese werden im weiteren Planverfahren und für die Öffentlichkeitbeteiligung benötigt.

 

Ergänzender Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Tagesordnungspunkt zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zurückverwiesen.

 

Die Stellungnahme des Klimagutachters vom 23.11.2017 ist als Anlage beigefügt. Der Klimagutachter wird in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ergänzend vortragen.

 

Auf das erneute Versenden der bislang angefügten Anlagen wird verzichtet, sie sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Ergänzender Sachverhalt nach Sitzung des ABS am 11.12.17:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Tagesordnungspunkt beraten und der Klimagutachter hat zu der vorliegenden Stellungnahme ergänzend vorgetragen. Er konnte bestätigen, dass sofern keine weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe geplant werde, auch keine weitergehenden Beeinträchtigungen zu erwarten wären. Im Übrigen würde jede Bebauung das Klima beeinflussen, hier habe man aber eine günstige Entwicklungsfläche gewählt.

 

Nach längerer Diskussion hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung mehrheitlich empfohlen, den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in den Verwaltungsausschuss zu geben.

 

Auf das erneute Versenden der bislang angeführten Anlagen wird verzichtet, sie sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: bislang 37.500,00€  (Gutachten, Bürgerversamml.) gemeinsame Kosten für B-Plan Nr. 174 und 79. Änderung F-Plan „Am Wienebütteler Weg“

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle: 60010/ 61040

Produkt / Kostenträger: 511001/51100104

Haushaltsjahr:2016/2017

 

e)  mögliche Einnahmen

 


Anlage/n:

- Stellungnahme des Klimagutachters vom 23.11.2017

- Geltungsbereich

 

weitere Anlagen, die schon versendet waren und im Ratsinformationssystem einsehbar sind:

- Verfahrensübersicht

- Bürgergutachten

- Liste der Anregungen aus dem Bürgergutachten

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 2 2 Geltungsbereich B-Plan (192 KB)      
Anlage 3 3 Bürgergutachten (12701 KB)      
Anlage 4 4 Liste Bürgergutachten (246 KB)      
Anlage 5 5 Stellungnahme des Gutachters zur Klimaexpertise (657 KB)      
Anlage 6 6 WienebW Entwurf 31.10.2017 (3770 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschliesst:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.