Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) hat die Dienststelle einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Nach § 15 Abs. 2 NGG dienst als Grundlage des Gleichstellungsplans eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Im Gleichstellungsplan ist für seine Geltungsdauer festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll. Der Gleichstellungsplan ist den Beschäftigten nach § 15 Abs. 4 unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Dem Gleichstellungsausschuss wird der Gleichstellungsplan für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Gleichstellungsplan 2018- 2020
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